Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.17.19

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich einmal als Vorsitzende des Budgetausschusses sehr, sehr herzlich bedanken bei den Bediensteten des Fi­nanzministeriums, aber natürlich auch bei den Bediensteten des Rechnungshofes und speziell auch beim Herrn Rechnungshofpräsidenten. Ich möchte mich für die Vorlage der Unterlagen, die wir immer bekommen haben, bedanken. Heuer ist das ja das erste Mal in der Umsetzung des neuen Haushaltsrechts. Sie sind sehr detailliert, mit einer konsolidierten Ergebnisrechnung, mit einer konsolidierten Finanzrechnung und mit ei­ner Vermögensrechnung, natürlich jeweils mit Voranschlag zum Vergleich. – Herzli­chen Dank, Herr Präsident. Es ist für uns Parlamentarier sehr praktisch, hier nachlesen zu können. Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Präsident, dafür bedanken, dass Sie auch im Ausschuss immer sehr ausführlich auf die Fragen der Abgeordneten geantwortet haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte noch, bevor ich auf die Rede von Herrn Rossmann eingehe, ein paar Sa­chen zum neuen Haushaltsrecht sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Seite 54 der Kurzfassung des Bundesrechnungsabschlusses sehen Sie (Abg. Ross­mann: Auf Seite 54 steht das nicht!), dass wir in den letzten Jahren, seit wir das neue Haushaltsrecht eingeführt haben, durchaus einen Riesenbrocken an Rücklagen ange­spart haben. Wir haben im neuen Haushaltsrecht ein Rücklagensystem. Die Rücklagen betragen mittlerweile über 17 Milliarden € in allen Ressorts und in allen fünf Unterglie­derungen. Wir haben das eingeführt, weil wir das Dezemberfieber beseitigen wollten, nämlich verhindern, dass die Ressorts noch schnell im November und Dezember et­was ausgeben, damit sie im nächsten Jahr nicht weniger Budget erhalten.

Die Rücklagen können nicht aufgelöst werden, ohne dass man seitens des BMF Vor­gaben macht, weil sie natürlich defizitwirksam werden. Ich glaube, wenn wir uns einer Evaluierung des Haushaltsrechts, das wir auch im Regierungsprogramm festgeschrie­ben haben, widmen, sollten wir uns auch intensiv – und das haben wir auch im Bud­getausschuss besprochen – mit der Rücklagenentwicklung und mit den Rücklagenauf­lösungen beschäftigen.

Ich möchte aber noch ganz kurz auf die Worte des Herrn Mag. Rossmann eingehen. Es ist immer schön, nach ihm dranzukommen. Herr Kollege Rossmann! Sie sagen im­mer, wir haben keine vermögensbezogenen Steuern eingeführt und wir haben keine Vermögenssteuern eingeführt. – Das stimmt nicht! (Abg. Rossmann: Ertragsteuern! Bitte! Sie müssen da unterscheiden!)

Sie sagen immer, wir haben keine Vermögenssteuer eingeführt. Dabei haben wir zwei­mal vermögensbezogene Steuern eingeführt, und zwar auf den Vermögenszuwachs, beispielsweise die Wertpapier-KESt oder auch die Immobilienertragssteuer.

Dazu möchte ich Ihnen etwas sagen, das vielleicht für die Bevölkerung sehr, sehr tech­nisch klingt: Das ist in der Einkommenssteuer enthalten, und wir haben keine eigene Rubrik Vermögenssteuern. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Daher stimmt das nicht, Herr Kollege Rossmann, auch wenn Sie es noch so oft be­haupten. (Abg. Rossmann: Sie können behaupten!) Die ÖVP hält nichts von Steu­ern auf die Substanz, glaubt auch nicht an 2 Milliarden € Aufkommen aus einer soge­nannten Millionärssteuer. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend, denn ich habe zu wenig Zeit: Was ich im Konzept der SPÖ bei der Erb­schaftssteuer, aber auch bei der Vermögenssteuer, der sogenannten Millionärsabgabe


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite