Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 112

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gesprochen, dass es die Möglichkeit gibt, den Ländern eine gewisse Steuerhoheit zu übertragen. Die Schweizer machen das. Wir können dieses Schweizer Modell unter Umständen kopieren, dazu bedarf es aber eines massiven Paradigmenwechsels.

Das heißt, man müsste dann parallel auch die direkte Demokratie einführen, denn nur dann werden die Politiker vor Ort auch dementsprechend durch das Volk kontrolliert. Andernfalls würden wir Gefahr laufen, dass eine Kostenexplosion beziehungsweise ei­ne Steuerexplosion vonstattengeht.

Es gibt Möglichkeiten. Ich habe im Ausschuss ja ein Beispiel erwähnt, und auch wenn vielleicht sogar von Ihrer Fraktion die Widerstände dann wieder ganz enorm sein wer­den, versuche ich trotzdem, es noch einmal zu erklären:

Es gibt gewisse Kennzahlen, Benchmarks, die man sich aneignen kann. Wenn ich mein Heimatbundesland Oberösterreich hernehme – und dieses Bundesland ist aus meiner Sicht durchaus ordentlich geführt –, so gibt dieses für das Land und die Gemeinden in Summe 69,75 Milliarden € aus. Dividiere ich diese Zahl durch die Anzahl der Einwoh­ner, komme ich auf einen Betrag von 6 280 € pro Person. Multipliziere ich diese Zahl mit der Gesamtzahl der österreichischen Bevölkerung, dann komme ich auf eine Sum­me, die wesentlich höher ist, aber eine Differenz von 6 Milliarden € zum tatsächlichen Betrag hat.

Wenn man also die Länder dazu zwingt, sich nur beispielshaft an Oberösterreich zu orientieren, dann gäbe es schon einen Hebel, um zum Beispiel die Steuerreform zu fi­nanzieren. Es ist mir klar, es gibt unterschiedliche Aufgaben in den Ländern, aber trotz­dem kann man die Kennzahlen vergleichen. Ich weiß nicht, auf welch hohe Differenz man käme, würde man so weit gehen und zum Beispiel von jedem Bundesland die besten Zahlen heranziehen. Ich bin nicht so vermessen, dass ich das verlange, aber das wäre eine Möglichkeit. Das bedeutet nicht, dass wir die Länder und die Gemeinden abschaffen wollen, sondern das heißt nur, dass man sich immer an den Besten orien­tieren soll. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Das gilt auch für Parteien!)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


13.52.09

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Unter den nun zur Debatte stehenden Tagesord­nungspunkten diskutieren wir auch die Verlängerung des Finanzausgleiches bis Ende des Jahres 2016. Persönlich glaube ich, dass es eine sehr positive Entscheidung ist, den Finanzausgleich bis Ende 2016 zu verlängern, weil es den entsprechenden zeitli­chen Spielraum schafft, damit die Finanzausgleichspartner – Bundesministerium für Fi­nanzen, die Finanzreferenten der Bundesländer, Städtebund und Gemeindebund – wirk­lich auf Augenhöhe einen guten möglichen Kompromiss verhandeln.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass man durchaus weiß, welche Auswirkungen Ergebnisse der Steuerreform auch auf die Länder und Gemeinden haben, da ja letzt­lich 22 Prozent der Einnahmen in Richtung Länder und 11 Prozent der Steuern in Rich­tung Gemeinden gehen. Es ist also auch wichtig, dass man diesen Zusammenhang sieht.

Die Kommunen leisten ihren Beitrag. Man sieht aus dem letzten Gemeindefinanzbe­richt, der ja vor Kurzem veröffentlicht worden ist, dass die Kommunen einerseits wirk­lich die Konsolidierung fortsetzen, dass aber auch der Bereich der Investitionen im Jahr 2013 um 11,1 Prozent auf 1,82 Milliarden € gewachsen ist. Daran erkennt man, dass die konstruktive und disziplinierte Arbeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­ter, gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Funktionä­ren wirklich sehr zielführend und positiv für Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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