eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
Mit der Verlängerung des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes wird zwar ein technisch notwendiger Schritt eingeleitet, jedoch die politische Debatte über eine Reform des Finanzausgleichs vertagt. Seitens des Finanzministers wurde mehrmals betont, dass im Frühjahr 2015 die Verhandlungen über eben diese starten sollen, jedoch ist bisher unklar, welche konkreten Rahmenbedingungen diesen zu Grunde liegen sollen. In einer Anfragebeantwortung betonte der Finanzminister, dass:
"Sowohl die zu behandelnden Themen als auch deren Reihenfolge werden gemein-sam mit den Finanzausgleichspartnern festzulegen sein. Einen Zeitplan für die Be-handlung der einzelnen Themen gibt es daher noch nicht" (2301/AB)
Wenn also die Verhandlungen im Frühjahr 2015 aufgenommen werden, und bis dahin zumindest seitens des Bundes klar festgelegt ist, welche Etappenziele bis Ende 2015 zu verfolgen sind, ist es kaum vorstellbar, dass bis Ende kommenden Jahres ein Konsens seitens der Finanzausgleichspartner über die grundlegenden Reformen des Finanzausgleiches vorliegt. Zentrale Defizite sind unter anderem die große Diskrepanz zwischen Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung, unübersichtliche Mischfinanzierung und die hohe Transferabhängigkeit der Länder. Außerdem muss eine verstärkte Abgabenautonomie und ein verminderter Steuerverbund thematisiert werden, sowie eine stärkere Zielorientierung.
Auf Grund der komplexen und vielschichtigen Struktur einer Finanzausgleichsreform sowie den divergierenden Interessen der unterschiedlichen Verhandlungspartner ist es unerlässlich, einen Zeitplan bzw. Themenschwerpunkte schon vorab des Starts der Verhandlungen zu formulieren. Im Sinne einer transparenten Kommunikation sowie Positionierung der Bundesregierung soll ein konkretes Konzept vorgelegt werden, das die Rahmenbedingungen für die Finanzausgleichsverhandlungen festlegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen sind gefordert, umgehend einen Entwurf für einen konkreten Zeitplan zu den Finanzausgleichsverhandlungen vorzulegen, der sowohl klare Etappenziele ausformuliert, als auch Rahmenbedingungen definiert, um sicherzugehen, dass Ende 2015 ein Konsens der Finanzausgleichspartner über die Kernpunkte der Reformen des Finanzausgleichs vorliegt."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.
14.11
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute bezüglich Verlängerung des Finanzausgleichs beziehungsweise Neustrukturierung eine Lanze für
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