Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 118

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transpa­renzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Mit der Verlängerung des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes wird zwar ein tech­nisch notwendiger Schritt eingeleitet, jedoch die politische Debatte über eine Reform des Finanzausgleichs vertagt. Seitens des Finanzministers wurde mehrmals betont, dass im Frühjahr 2015 die Verhandlungen über eben diese starten sollen, jedoch ist bisher unklar, welche konkreten Rahmenbedingungen diesen zu Grunde liegen sollen. In einer Anfragebeantwortung betonte der Finanzminister, dass:

"Sowohl die zu behandelnden Themen als auch deren Reihenfolge werden gemein-sam mit den Finanzausgleichspartnern festzulegen sein. Einen Zeitplan für die Be-handlung der einzelnen Themen gibt es daher noch nicht" (2301/AB)

Wenn also die Verhandlungen im Frühjahr 2015 aufgenommen werden, und bis dahin zumindest seitens des Bundes klar festgelegt ist, welche Etappenziele bis Ende 2015 zu verfolgen sind, ist es kaum vorstellbar, dass bis Ende kommenden Jahres ein Kon­sens seitens der Finanzausgleichspartner über die grundlegenden Reformen des Fi­nanzausgleiches vorliegt. Zentrale Defizite sind unter anderem die große Diskrepanz zwischen Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung, unübersichtliche Mischfinanzie­rung und die hohe Transferabhängigkeit der Länder. Außerdem muss eine verstärkte Abgabenautonomie und ein verminderter Steuerverbund thematisiert werden, sowie ei­ne stärkere Zielorientierung.

Auf Grund der komplexen und vielschichtigen Struktur einer Finanzausgleichsreform sowie den divergierenden Interessen der unterschiedlichen Verhandlungspartner ist es unerlässlich, einen Zeitplan bzw. Themenschwerpunkte schon vorab des Starts der Verhandlungen zu formulieren. Im Sinne einer transparenten Kommunikation sowie Positionierung der Bundesregierung soll ein konkretes Konzept vorgelegt werden, das die Rahmenbedingungen für die Finanzausgleichsverhandlungen festlegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen sind gefor­dert, umgehend einen Entwurf für einen konkreten Zeitplan zu den Finanzausgleichs­verhandlungen vorzulegen, der sowohl klare Etappenziele ausformuliert, als auch Rah­menbedingungen definiert, um sicherzugehen, dass Ende 2015 ein Konsens der Fi­nanzausgleichspartner über die Kernpunkte der Reformen des Finanzausgleichs vor­liegt."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.

 


14.11.07

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute bezüglich Verlängerung des Finanzausgleichs beziehungsweise Neustrukturierung eine Lanze für


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