Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 130

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fassungsausschuss einstimmig darauf geeinigt, das machen wir. Wir brauchen es jetzt nur beschließen. Und ich bin überzeugt, dass die Dienstrechtssektion im BKA, aber auch die Bundesregierung und schlussendlich wir dann bei der Umsetzung gemeinsam eine saubere Lösung haben werden, im Interesse der öffentlich Bediensteten, bei denen ich mich persönlich und im Namen meiner Fraktion für die hervorragende Dienstleistung sehr herzlich bedanken möchte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Bravoruf bei der ÖVP.)

14.52

14.52.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 372 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.52.4514. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 804/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz ge­ändert wird (431 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. Ich erteile es ihm.

 


14.53.23

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Heute beschließen wir ein Ge­setz zur Erleichterung der österreichischen Tourismuswerbung. Durch das Medien­transparenzgesetz hat es, gerade was die Österreich Werbung betrifft, einen erhebli­chen Nachteil gegenüber den Mitbewerbern gegeben.

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuhörer auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmgeräten! Das 2012 beschlos­sene Transparenzpaket beinhaltet auch das Medientransparenzgesetz. Seit Juli 2012 müssen Werbeaufträge, Medienkooperationen und Medienförderungen von Bund, Län­dern und Gemeinden sowie von Staatsfirmen offengelegt werden, wenn sie 5 000 € pro Quartal übersteigen. Durch diese Auflage sind der Österreich Werbung über 70 000 € an Mehrkosten pro Jahr entstanden. Vertreter aller Parteien haben erkannt, dass die Ös­terreich Werbung unterstützt werden muss und der beträchtliche Mehraufwand zu re­duzieren ist.

Dazu kommt, dass das Medientransparenzgesetz den heimischen Tourismus gegen­über den Konkurrenten erheblich benachteiligt, denn Letztere können im Ausland die Aktivitäten der Österreich Werbung im Detail nachverfolgen, ohne selbst vergleichba­ren Bestimmungen zu unterliegen.

 


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