Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (322 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (376 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (377 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 530/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverpflichtung der Kulturbetriebe für faire Arbeitsverhältnisse (378 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute hier die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, welche wir – wie auch schon im Ausschuss – ablehnen werden.
Das hat insbesondere zwei Gründe. Zum einen sind wir der Meinung, dass wir schon eine ausreichende bestehende Regelung haben und es ohnehin eine Bevorzugung von Kunstschaffenden gegenüber normalen selbständigen Einzelunternehmen gibt. Das andere ist, dass wir in den zwölf Jahren, seit es diesen Fonds gibt, eine Verdoppelung der Bezuschussung haben. Wenn man dann an Familienbeihilfen und andere öffentliche Zuschüsse denkt, wo nichts dergleichen passiert, muss man sagen, dass das nicht unbedingt sein muss.
Ein anderer Punkt, der uns zur Ablehnung bewegt, ist der Umstand, dass mit dieser Novellierung die Abgaben auf TV-Geräte und Satellitenreceiver quasi in die Zukunft hinein fortgeschrieben werden. Wir sind grundsätzlich gegen solch pauschale Zwangsabgaben, bei denen man mit der Gießkanne quasi alle zur Kasse bittet. Das ist einfach nicht gerecht und nicht fair, da gibt es auch völlig berechtigt entsprechenden Widerstand aus dem Bereich des Handels. Und natürlich sind auch die Konsumenten nicht unbedingt erfreut. Außerdem muss man sagen, das ist natürlich irgendwie eine Doppelt- und Dreifachabzocke – das nenne ich jetzt bewusst so –, weil man ja, wenn man ein TV-Gerät kauft, in Österreich wahrscheinlich GIS-Gebühren bezahlt, über die bekanntlich ja auch der ORF dann in weiterer Folge einen Kulturauftrag hat.
Um das zu finanzieren, werden also sozusagen Mehrfachabgaben eingehoben, und das ist uns nicht recht. Abgesehen davon muss man dann fragen, warum das nicht auch für
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