Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 198

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.35.1815. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (322 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstför­derungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (376 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolf­gang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaf­fen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgeho­ben wird (377 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 530/A(E) der Abgeordneten Mag. Be­ate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverpflich­tung der Kulturbetriebe für faire Arbeitsverhältnisse (378 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


18.36.23

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute hier die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, wel­che wir – wie auch schon im Ausschuss – ablehnen werden.

Das hat insbesondere zwei Gründe. Zum einen sind wir der Meinung, dass wir schon eine ausreichende bestehende Regelung haben und es ohnehin eine Bevorzugung von Kunstschaffenden gegenüber normalen selbständigen Einzelunternehmen gibt. Das an­dere ist, dass wir in den zwölf Jahren, seit es diesen Fonds gibt, eine Verdoppelung der Bezuschussung haben. Wenn man dann an Familienbeihilfen und andere öffentli­che Zuschüsse denkt, wo nichts dergleichen passiert, muss man sagen, dass das nicht unbedingt sein muss.

Ein anderer Punkt, der uns zur Ablehnung bewegt, ist der Umstand, dass mit dieser Novellierung die Abgaben auf TV-Geräte und Satellitenreceiver quasi in die Zukunft hi­nein fortgeschrieben werden. Wir sind grundsätzlich gegen solch pauschale Zwangs­abgaben, bei denen man mit der Gießkanne quasi alle zur Kasse bittet. Das ist einfach nicht gerecht und nicht fair, da gibt es auch völlig berechtigt entsprechenden Wider­stand aus dem Bereich des Handels. Und natürlich sind auch die Konsumenten nicht unbedingt erfreut. Außerdem muss man sagen, das ist natürlich irgendwie eine Dop­pelt- und Dreifachabzocke – das nenne ich jetzt bewusst so –, weil man ja, wenn man ein TV-Gerät kauft, in Österreich wahrscheinlich GIS-Gebühren bezahlt, über die be­kanntlich ja auch der ORF dann in weiterer Folge einen Kulturauftrag hat.

Um das zu finanzieren, werden also sozusagen Mehrfachabgaben eingehoben, und das ist uns nicht recht. Abgesehen davon muss man dann fragen, warum das nicht auch für


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