es sexuelle Übergriffe von Insassen auf Insassen, aber auch tätliche Übergriffe auf Insassen durch einzelne Personen – das möchte ich natürlich hervorstreichen: einzelne Personen – in der Justizwache.
Ich glaube auch, wie Kollege Steinhauser gesagt hat, dass das ein ganz kleiner Baustein einer generell notwendigen Reform des Strafvollzugs und vor allem auch des Maßnahmenvollzugs ist. Wir NEOS haben uns in den vergangenen Monaten vor allem dem Thema Maßnahmenvollzug gewidmet, weil wir glauben – nicht zuletzt auch durch die Berichterstattung hinsichtlich Verwahrlosung einer untergebrachten Person in Stein, aber vor allem betreffend große menschenrechtliche Fragen, Stichwort „Abstandsgebot“ in Österreich –, dass da etwas getan werden muss, weil die Zustände, wie sie dort sind, eines Landes wie Österreich einfach nicht würdig sind.
Wir haben in den siebziger Jahren große Reformen gemacht, und man könnte jetzt salopp sagen: Seitdem ist aber nichts mehr geschehen! Die Insassenanzahl genauso wie die Häftlingsanzahl sind massiv gestiegen. Wir haben vor einigen Wochen eine Enquete veranstaltet und werden mit Vorschlägen kommen, die durchaus umfangreicher sind, und zwar sowohl legistischer Natur als auch hinsichtlich der Frage – und das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt – der personellen Ausstattung.
Ich habe mir in der Justizanstalt Mittersteig selbst ein Bild gemacht. Es ist zum Beispiel ein Thema – auch wenn das jetzt nicht wirklich so gelebt wird, weil es offener ist –, dass dort theoretisch auch ab 14.30 Uhr eigentlich Schluss ist. Man muss auch sagen, das ist eine extrem schwierige Situation, das sind schwierige Bedingungen, unter denen die Justizwachebeamten und -beamtinnen dort arbeiten. Also ich mache jetzt einen „Pendl“ (in Richtung des Abg. Pendl) und danke einfach den Mitarbeitern dort, weil ich gesehen habe, dass das wirklich schwierig ist und eigentlich bis dato keine wirkliche Schulung vorhanden war, was den besonderen Umgang mit sogenannten geistig abnormen Rechtsbrechern betrifft. Also der Personalstand ist sicherlich zu niedrig, da muss dringend angesetzt werden.
Ich möchte auf einen Aspekt dieses Strafvollzugsreorganisationsgesetzes hinweisen, auf den ich auch im Ausschuss hingewiesen habe, und das ist die Frage der Genehmigung der Hausordnung. Das ist nur ein kleiner Aspekt, deswegen stimmen wir trotzdem zu. Aber es ist jetzt vorgesehen, dass diesen Hausordnungen jetzt nicht mehr von der Generaldirektion zugestimmt werden muss, sondern dass diese einfach in der Vollzugsanstalt festgelegt werden. Das Problem ist, dass das bis zu einem gewissen Grad geschlossene Systeme sind. Und alles, was wir tun, um diese geschlossenen Systeme aufzubrechen und dort Kontrolle hineinzubringen, ist wichtig. Das möchte ich einfach nur noch abschließend sagen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.)
19.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
19.52
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh über und dankbar für all das, was bisher schon gesagt wurde, weil es auch zeigt, dass viele unter Ihnen sich wirklich auch mit den Problemen im Strafvollzug beschäftigen, und die sind nicht gering, wie wir alle wissen.
Ich bin deshalb so froh darüber, weil ich von Anfang an gesagt habe, die Probleme in diesem Bereich sind so groß, dass deren Bewältigung die Kraft des Justizressorts alleine übersteigt. Deshalb haben wir ja auch auf Regierungsebene schon mehrfach darüber gesprochen. Es wird doch ein mittelfristiges Programm notwendig sein. Man wird
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