chiaterInnen gibt es massive Unterversorgung. Sie kennen das alles. In Stein gibt es einen Psychiater für 700, 800 Insassen. Das kann auf Dauer nicht gutgehen.
Und wir wissen auch, dass die Zahl der psychisch kranken Häftlinge – unter Anführungszeichen –„explodiert“. Im Jahr 2000 waren im Maßnahmenvollzug – auch diese Zahl kennen Sie, Herr Minister – 550 Insassen; jetzt sind es bereits 850. Das ist nicht nur teuer, sondern das führt auch dazu, dass wir die Probleme dort nicht mehr lösen können.
Die Aufgaben sind groß, und daher, Herr Minister, sind Sie auch gefordert, nach dieser kleinen Reform im Bereich der Verwaltung im Strafvollzug, die wir unterstützen, die großen Reformen folgen zu lassen. Sonst wird auch eine Generaldirektion in Zukunft nicht davor schützen, dass wir in Medien Meldungen über Vernachlässigungen, über Übergriffe, die nicht geahndet werden, et cetera lesen. Das wollen wir alles nicht, denn das ist ein menschenrechtliches Problem. Auch wenn jemand eine Straftat begeht und inhaftiert wird, muss es ein Recht darauf geben, dort anständig behandelt und versorgt zu werden. Das ist eine grundlegende Aufgabe, das ist eine grundlegende Verantwortung, die diese Republik übernommen hat, und diese ist sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
19.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
19.47
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir verhandeln ja jetzt drei Tagesordnungspunkte auf einmal, der Strafvollzug ist nur einer, der erste. Ich möchte das Augenmerk eher auf den zweiten Punkt legen. Da haben wir das Römer Statut umzusetzen, internationales Völkerstrafrecht. Da geht es um Kriegsverbrechen: Verschwindenlassen einer Person, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, Kriegsverbrechen gegen internationale Missionen und Schutzzeichen, Kriegsverbrechen durch Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung, Kriegsverbrechen durch Einsatz verbotener Mittel der Kriegsführung. Das ist eine internationale Verpflichtung, der wir selbstverständlich nachkommen.
Das Einzige, was vielleicht anzumerken ist, ist Folgendes: Wir haben ein gewisses System in unserem Strafrecht, das Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil, Besonderer Teil. Das bringen wir im Besonderen Teil unter. Wir haben allerdings auch ein Militärstrafgesetz, und teilweise überschneidet sich das.
Was ich eigentlich sagen will, ist, dass die Ästhetik des Gesetzes da ein bisschen verletzt wird. Vielleicht können wir bei einer zukünftigen Reform da noch ein bisschen Ordnung hineinbringen. Das ist ähnlich wie bei der Verfassung, wo wir ein Verfassungsgesetz haben und dann viele zersplitterte Verfassungsgesetze. Die Autorität eines Gesetzes wird schon ein bisschen unterminiert, wenn wir die Form nicht wahren, und darauf sollten wir in Zukunft auch schauen.
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass der Strafvollzug entsprechend dotiert gehört. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie Beifall und Bravoruf des Abg. Pendl.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger zu Wort. – Bitte.
19.49
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, es ist schon viel gesprochen worden über die Überbelegung im Strafvollzug, über Missstände, die herrschen, über grausame Berichte, seien
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