Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 222

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entstanden ist, dass wir einen Überbelag haben, der sich gewaschen hat. Unsere An­stalten sind nicht für diesen Belag ausgerichtet!

Wir sind froh, wenn der Herr Minister sagt, wo es gerade gut funktioniert, aber wenn wir von Strafvollzug reden, reden wir von Jugendlichen, von Frauen, von Männern, von U-Häftlingen, von Strafgefangenen, von Untergebrachten und, und, und. Und wer die Si­tuation in den Anstalten wirklich kennenlernen will, den lade ich ein, sich das vor Ort anzuschauen.

Ich spreche jetzt nur die Situation im Maßnahmenvollzug an. Auch da danke ich dir, dass du das sofort erkannt und angesprochen hast. Die Anstalten sind nicht dazu ge­eignet! Das muss man wissen. Und wir haben nicht nur zu wenig Geld für den Bau der Anstalten, sondern unser Personal – und da sage ich jetzt: alle, alle! – ist überbelastet, dass es höher nicht mehr geht.

Herr Bundesminister, wenn ich hier einen Wunsch aussprechen darf: Gehen wir wirk­lich schnell den Maßnahmenvollzug an! Ganz kurz nur: Wir haben ungefähr 900 Perso­nen allein nach § 21 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 Strafgesetzbuch. In § 21 Abs. 1 geht es um „nicht zurechnungsfähig“, da brauchen wir nicht zu diskutieren, da haben wir, glaube ich, jetzt mit Asten ohnehin eine Lösung. Aber wir haben überhaupt keine Lösung für den § 21 Abs. 2. Und das sind Betreuungsgeschichten, das nützt nichts! In anderen euro­päischen Ländern sind diese Menschen im Gesundheitssystem untergebracht; nur da­mit wir wissen, wovon wir reden. Das ist bei uns alles bei der Justiz, und diese ist damit hoffnungslos überfordert. Unsere Leute sind teilweise total ausgepowert, sind rund um die Uhr im Dienst.

Es zeigt sich aber auch, Herr Bundesminister, dass wir wichtige Positionen hoheitlicher Natur auch hoheitlich besetzen müssen. Denn was sonst, wenn nicht die Tätigkeit ei­nes Chefarztes, ist eine hoheitliche Aufgabe?! Dann brauche ich dort keine Privatan­gestellten, und schon gar nicht über die Justizbetreuungsagentur! Ich sage das in aller Klarheit: Den Mut müssen wir haben, dass wir in so heiklen und sensiblen Bereichen nach wie vor hoheitlich besetzen! Das ist eine ureigene Aufgabe des Staates, und ich glaube, da wird ja niemand auf die Idee kommen, dass man leichtfertig damit umgeht.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit wirklich allen Beschäftigten – und ich gehe da­von aus, Christian, dass wir das alle miteinander tun –, die im wahrsten Sinne des Wortes ihre Gesundheit, ihr Leben für die Österreicherinnen und Österreicher einset­zen, herzlich danken. Ich hoffe, ich kann das im Namen von allen Fraktionen sagen. – Alles Gute! Und ich bin überzeugt, dass wir es schaffen werden, Herr Minister. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


20.03.18

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich, werte Kolleginnen und Kollegen, in aller gebotenen Kürze, aber mit umso mehr Nachdruck auf die justizielle Zusammen­arbeit im EU-Raum zu sprechen kommen, insbesondere auf den elektronischen Infor­mationsaustausch zwischen EU-Staaten betreffend Verurteilungen und Tätigkeitsver­bote wegen Sexualstraftaten an Kindern, hier insbesondere zur Vorlage an einen po­tenziellen Arbeitgeber.

Werte Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, ich habe es hier schon im Plenum, aber auch im Ausschuss klargemacht, dass es sich hierbei nicht nur um ein Herzens-, sondern auch um ein Vernunftanliegen der freiheitlichen Fraktion handelt, in diesem Be-


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