Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 223

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reich entsprechend harte und konsequente Maßnahmen zu setzen, wenn es darum geht, mögliche zukünftige Opfer in diesem Bereich zu verhindern.

Herr Bundesminister, ich habe es im Ausschuss auch schon in Ihre Richtung ange­sprochen, und ich nehme es für unsere Fraktion positiv zur Kenntnis, dass ich heute über die Medien vernommen habe, dass Sie auch eine Verschärfung mit einem spe­ziellen neuen Tatbestand im Sexualstrafrecht planen. Ich darf Sie aber im Zuge dieser Wortmeldung auch ersuchen, das Paket für diese Reform nicht schon zuzuschnüren, sondern noch offen zu lassen, um eventuell weitere notwendige Änderungen wie bei­spielsweise auch unseren hier in den Grundzügen zu erläuternden Antrag auf ein ge­nerelles Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter im einschlägigen Erziehungs- und Betreu­ungsbereich von minderjährigen, von wehrlosen, von psychisch beeinträchtigten Per­sonen mit aufzunehmen und umzusetzen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier schon einmal versucht, auf eine eher ungewöhnliche Art Ihnen allen näherzubringen, worum es uns geht. Wir haben in Ös­terreich eine derzeit geltende Rechtslage, die es möglich macht, dass bereits verur­teilte Sexualstraftäter ihren zum Tatzeitpunkt ausgeübten Tätigkeiten im Bereich der Er­ziehung, der Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen erneut nachgehen kön­nen, nach einer gewissen Zeit, die festgelegt ist, je nachdem, wie der Richter entschei­det, ob es sich um leichte Folgen oder auch um schwere Folgen für ein Opfer handeln kann.

Wir Freiheitlichen sagen, das ist eine Anmaßung des Gesetzgebers, hier überhaupt dem Richter eine Unterscheidung zu überantworten, denn: Wer kann sagen, ob gleich nach der erfolgten Sexualstraftat ein Opfer die Folgen zu spüren bekommt oder ob es auch erst später passieren kann?

Tatsache ist, hier gehören mögliche zukünftige Opfer nach allen Regeln der Kunst und auch des Gesetzgebers geschützt, und da kann es nur ein absolutes Tätigkeitsverbot in diesen Bereichen geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir alle, als Eltern, als Großeltern, als Onkeln, als Tanten, sind gefordert, hier unserer Vernunft und unserem Herzen zu folgen und mit einer in den Grundzügen erläuterten Reform dieses Tätigkeitsverbotes im Sexualstrafrecht sicherzustellen, dass hinkünftig in Sommercamps, bei privaten und öffentlichen Einrichtungen kein Sexualstraftäter mehr in diesem Bereich etwas zu tun hat, aber genauso auch, wenn es um die Be­treuung von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen geht.

Folgen Sie Ihrem Herzen, folgen Sie der Vernunft, und stimmen Sie diesem Antrag auf Zuleitung einer entsprechenden Reformmaßnahme durch die Regierung an uns hier im Parlament zu, um entsprechend klare und konsequente Regeln im Sexualstrafrecht zu determinieren. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, der Antrag müsste noch einge­bracht werden; er müsste in den Grundzügen noch ein bisschen erläutert werden. Er wurde zwar verteilt, aber Sie müssen sagen, dass der Antrag eingebracht wird.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (fortsetzend): Hiermit stelle ich den Antrag, die­sen in den Grundzügen erläuterten Forderungen des Freiheitlichen Parlamentsklubs, überbracht durch die Abgeordneten Mag. Darmann, Mag. Stefan und weitere Abgeord­nete, näherzutreten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Seitens des Präsidiums wird Abg. Darmann bedeutet, das Wort „Entschließungsantrag“ zu verwenden.)

Dem Entschließungsantrag ist entsprechend näherzutreten.

Werte Damen und Herren, auch wenn das jetzt formal etwas ruppig war, wiederhole ich noch einmal mit Nachdruck, dass es hier wirklich um eine Reformmaßnahme geht,


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