Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 240

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men und umgesetzt. Und was ganz besonders ist: Das Gesetz beschließen wir heute, und wir haben jetzt ein Jahr lang Zeit, das umzustellen. Das heißt, alle Betriebe können sich so vorbereiten, dass mit der Bilanz 2016 genau dieses Gesetz gilt.

Sehr geehrter Herr Minister, herzlichen Dank für diese Umsetzungsarbeit! Danke an dei­ne Mitarbeiter für diese Richtungsentscheidung! Ich wünsche mir, dass die Gesetze häufig mit diesem Augenmerk und in diese Richtung dargelegt werden, dass die Rechts­anwender die Information haben, die sie brauchen, und dass alle Einwendungen mit umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisin­ger. – Bitte.

 


20.57.42

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich dieser Initiative der Angleichung der Regelungen des UGB und des EStG sehr positiv gegenüberstehen. Auch die positiven Aspekte, die mein Vorredner erwähnt hat, die Erleichterungen vor allem für die kleinen Unternehmen, finden wir gut. Wir ha­ben aber auch im Ausschuss darauf hingewiesen – und das ist eine Anmerkung gewe­sen, die nicht übernommen wurde –, dass es einen Bestandteil gibt, nämlich eine Än­derung des § 6 Z 13 EStG, der in Wirklichkeit eine Steuererhöhung für Unternehmen durch die Hintertür bedeutet. Warum? – Weil diese Änderung bedeutet, dass Wertstei­gerungen im Anlagevermögen verpflichtend zugeschrieben werden müssen.

Jetzt muss man wissen, das bezieht sich auf § 208 UGB. In diesem Paragraphen wur­den im Zuge der Finanzkrise Ausnahmen ermöglicht, was Zuschreibungen angeht, da­mit diese nicht steuerwirksam sind. Wenn diese Ausnahmen jetzt gestrichen werden – das ist sehr technisch –, heißt das aber in Wirklichkeit, dass die Steuerbemessungs­grundlage steigt.

Herr Abgeordneter Groiß hat, glaube ich, auch im Ausschuss darauf hingewiesen – ich weiß nicht, ob Sie es waren oder Ihr Kollege –, dass es erst langfristig steuerwirksam wird. Das ist richtig, aber trotzdem ist es eine Steuererhöhung. Unsere Meinung, die Meinung von NEOS ist, dass die Krise nicht vorbei ist, sondern die wirtschaftliche Si­tuation nach wie vor angespannt ist, und deshalb ist eigentlich eine Steuererhöhung für Unternehmen durch die Hintertür abzulehnen. Dem stehen wir sehr kritisch gegenüber, weshalb wir auch eine getrennte Abstimmung in diesem Punkt verlangen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


20.59.33

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Herr Kollege Groiß hat ja sehr umfassend ausgeführt, was Ge­genstand dieser Novelle ist. Ich glaube, es ist sehr gut, dass wir damit insbesondere auch im Rahmen der internationalen Vergleichbarkeit eine Harmonisierung sicherstel­len, weil natürlich gerade bei großen Unternehmen die internationale Vergleichbarkeit in den Bilanzansätzen ganz wesentlich ist.

Daher kommt es hier natürlich auch zu einer Änderung und daher auch zu der, wie sie genannt wurde, Steuererhöhung durch die Hintertür, die als solche allerdings nicht in­tendiert ist, sondern die sich automatisch aus den Ansatzänderungen ergibt.

Dass das ausgewiesen wird, ist mehr oder weniger das Ergebnis der Bilanzierung, das Ergebnis der Transparenz. Und jetzt herzugehen und zu sagen: Wir weisen zwar etwas aus und damit machen wir das auch erkennbar, aber gleichzeitig ist es nicht steuerbar,


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