wäre aus meiner Sicht inkonsequent. Und ich glaube, dass es auf die Dauer, wo das wirklich wirksam ist, auch rechtfertigt, dass man hier von einem durchaus akzeptablen Vorgehen sprechen kann.
Es ist eigentlich eine Vollharmonisierung, also insofern haben wir europarechtlich gesehen auch nicht wahnsinnig viel Spielraum. Ich glaube auch, dass es ein sinnvolles Unterfangen ist, dass zukünftig bei rohstoffverbrauchenden Unternehmen ein eigener Ansatz auszuweisen ist, nämlich insbesondere für die eigene Bevölkerung, die sich ja dann auch ungefähr ausrechnen kann, wie ein Unternehmen mit den eigenen Bodenschätzen umgeht. Und wir kennen eine Reihe von Ländern, wo das eigentlich beim Volk nicht wirklich ankommt, und dazu sollte das dienen. Das ist insofern auch eine Weiterentwicklungshilfe, wenn man das so nennen will, damit das so ankommt, daher würde ich das unterstützen.
Wir unterstützen auch insgesamt die Vorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte.
21.01
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Ministerialentwurf zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 mit der Regierungsvorlage vergleicht, so fällt einem sofort auf, dass Art. 6, nämlich die „Änderung des Privatstiftungsgesetzes“, in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten ist. Daher haben wir heute einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht.
Nach dem Ministerialentwurf hätten Privatstiftungen, die einen Konzernabschluss aufstellen, diesen auch veröffentlichen müssen, so wie jeder andere Konzern auch. Die Offenlegungsbestimmungen in § 19 Privatstiftungsgesetz hätten die Publizität und die Transparenz von Privatstiftungen erhöht, die einen Konzernabschluss aufstellen. Konsolidierte Finanzinformationen sollten nämlich stets an der Konzernspitze ermittelt und veröffentlicht werden, zumal gerade an dieser Stelle gruppeninterne Transaktionen zwischen der Privatstiftung an der Spitze und dem darunterliegenden Teilkonzern das Bild des Gesamtkonzerns wesentlich verändern können. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Durch gruppeninterne Transaktionen kann nämlich eine bewusste Ergebnissteuerung betrieben werden, insbesondere durch Management- und Lizenzverträge oder gruppeninterne Fremdfinanzierung. Zudem kann das Eigenkapital oder das Fremdkapital der Privatstiftung umgewandelt und in der jeweils anderen Form dem Teilkonzern zur Verfügung gestellt werden. Damit wären das Ergebnis und die Eigenkapitalquote des Teilkonzerns für die wirtschaftliche Lage des Gesamtkonzerns nicht repräsentativ.
Es ist wirklich sehr bedenklich, dass auf dem Weg zwischen Ministerialentwurf und Regierungsvorlage Stiftungslobbys unangenehme Vorschriften einfach herausreklamieren können, ohne dass es der breiten Masse auffällt.
Völlig unverständlich in diesem Zusammenhang ist auch die Stellungnahme des ÖGB vom 20. Oktober 2014, unterschrieben von Präsident Foglar, dem die Offenlegungsverpflichtung der Privatstiftung im Ministerialentwurf offenbar auch zu weit ging und der stattdessen lediglich die Umsetzung des OGH-Urteils vom 1. Dezember 2005 empfahl.
Die FMA hat eine umfassende Offenlegungsbestimmung für Privatstiftungen in ihrer Stellungnahme vom 16. Oktober 2014 ausdrücklich begrüßt – der ÖGB leider nicht.
Ich vermisse hier die kritischen Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.04
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