Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 242

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.04.29

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann mich nach dem, was bereits ge­sagt wurde, sehr kurz fassen.

Diese Regierungsvorlage für ein Rechnungslegungs-Änderungsgesetz ist auch ein Ge­setz für die Kleinen. Es ist vor allem als Entlastung für die Kleinstunternehmen ge­dacht, das ist sein primärer Zweck, und ich bin überzeugt – vor allem auch nach dem, was Abgeordneter Groiß bereits ausgeführt hat –, dass das mit dieser Novelle auch wird gelingen können. Dass Änderungen im Bilanzrecht, das, wie wir alle wissen, nach wie vor als eher kompliziert zu bezeichnen ist, natürlich auch steuerrechtliche Impli­kationen haben können, das ist normal, das ist richtig, das liegt in der Natur der Sache, aber dieses Gesetz ist kein Steuererhöhungsgesetz. Es ist auch kein Gesetz für oder gegen Privatstiftungen, es ist ein Gesetz zur Entlastung von Kleinstunternehmen.

Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, nämlich auf die Kritik des Herrn Abgeord­neten Vetter, die er auch schon im Justizausschuss geäußert hat, wo er eben meinte, die Erhöhung der Berichtspflicht in diesem Gesetz würde ihn stören. – Da möchte ich schon wirklich sagen, dass es schade wäre, wenn eine Zustimmung zu diesem Ge­setzentwurf an diesem Punkt scheitern würde, weil eines ganz klar ist: Diese erhöhte Berichtspflicht ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und betrifft nur sehr große Unternehmen, die im Rohstoffsektor tätig sind.

Das ist genau der Teil, wo es um die Umsetzung von EU-Vorgaben geht. Und ich halte es auch für sinnvoll, dass man diesbezüglich entsprechende Regelungen hat, mit de­nen solche Unternehmen – und es sind überhaupt nur ganz wenige in Europa, die da­von betroffen sind – dann auch verpflichtet sind, offenzulegen, welche Beträge sie an staatliche Stellen in jenen Ländern zahlen, deren Rohstoffe sie ausbeuten.

Das ist der Punkt, um den es hier geht, und darin sehe ich jetzt kein Problem unter dem Aspekt Verwaltungsaufwand! – Nein, das ist ein Plus an Transparenz, von dem nur sehr große im Rohstoffsektor tätige Unternehmen betroffen sind, und ich halte es für sinnvoll, dass in Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben auch eine solche Rege­lung in dieses Gesetz hineinkommen soll.

So gesehen denke ich, dass Herr Abgeordneter Vetter im Übrigen im Lichte dieser Ar­gumente vielleicht sein Abstimmungsverhalten doch noch einmal überdenken sollte. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.06


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


21.07.09

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Wir tragen den Vorschlag der Regierung mit, was das Rechnungslegungs-Änderungs­gesetz betrifft. Das ist einfach eine Angleichung, eine Modernisierung. Und an die NEOS gewandt sei gesagt: Mit ein bisschen Europäisierung, wenn man das aus euro­päischer Sicht betrachten kann, kann man dem als europäische Partei schon zustimmen.

Gleichzeitig haben wir aber auch drei Anliegen.

Das wäre zunächst, um es ganz konkret zu benennen, eine degressive Abschreibung, die vielfach helfen würde.

Wir hätten auch den Vorschlag, eine pauschalierte Absetzbarkeit für Arbeitszimmer im Wohnungsverband zu schaffen, weil das derzeit sehr bürokratisch gehandhabt wird.


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