vollziehen, denn sie bekommen Jahr für Jahr weniger Geld aus der Leerkassettenvergütung, und es gibt keine Nachfolgeregelung.
Auf der anderen Seite stehen unter anderem auch politische Parteien, die in dieser Frage in sich gespalten sind, weil die Festplattenabgabe zwar logisch klingt, aber in Wirklichkeit keine gute Lösung ist. Die besondere Eleganz der Leerkassettenvergütung findet sich in der Festplattenabgabe einfach nicht, weil sie nicht diese Treffsicherheit aufweist und weil sie vor allem das Volumen des Schadens nicht festzumachen vermag. Das heißt: Wir wissen heutzutage nicht einmal mehr, wie hoch der Schaden aus der Nutzung der legalen Privatkopie – ein Pleonasmus! – ist. Das heißt, wir müssen diesen Schaden, um eine Lösung zu finden, zunächst einmal feststellen.
Da würden wir anregen, eine Studie durchzuführen.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Studie durchzuführen, die Auskunft gibt über das Nutzungsverhalten in Bezug auf Privatkopien und Rückschlüsse auf den daraus entstehenden Anspruch auf Vergütung zulässt.“
*****
Dass hier noch immer keine zustimmungsfähige Lösung auf dem Tisch liegt, ist insofern absurd, als wir uns ja alle in der Sache einig sind, dass hier ein Anspruch auf Abgeltung zu Recht besteht. Wir wissen also, dass dieser Anspruch besteht, wir wissen, dass die derzeitige Lösung nicht greift, den SKE-Fonds geht das Geld aus, aber die Regierungsparteien finden noch immer keine Lösung. Das ist nicht die Schuld der Opposition!
Da möchte ich insbesondere an Kollegin Fekter appellieren, die gemeinsam mit Kollegin Himmelbauer einen Runden Tisch einberufen hat. Tiervergleiche verbieten sich eigentlich, aber ich möchte bitten, dass Sie wie eine Löwin kämpfen, in der ÖVP Ihre Meinung durchzusetzen, damit wir hier zu einer konsensualen Lösung kommen.
Wir sprechen hier volkswirtschaftlich von einer recht kleinen Summe. Also es gibt keinen Grund, den Kulturschaffenden dieses Geld vorzuenthalten. Die Zeit läuft uns hier davon! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
21.24
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Alm ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend die Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien
eingebracht im Zuge der Debatte über Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite