Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 247

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vollziehen, denn sie bekommen Jahr für Jahr weniger Geld aus der Leerkassettenver­gütung, und es gibt keine Nachfolgeregelung.

Auf der anderen Seite stehen unter anderem auch politische Parteien, die in dieser Fra­ge in sich gespalten sind, weil die Festplattenabgabe zwar logisch klingt, aber in Wirk­lichkeit keine gute Lösung ist. Die besondere Eleganz der Leerkassettenvergütung fin­det sich in der Festplattenabgabe einfach nicht, weil sie nicht diese Treffsicherheit auf­weist und weil sie vor allem das Volumen des Schadens nicht festzumachen vermag. Das heißt: Wir wissen heutzutage nicht einmal mehr, wie hoch der Schaden aus der Nutzung der legalen Privatkopie – ein Pleonasmus! – ist. Das heißt, wir müssen diesen Schaden, um eine Lösung zu finden, zunächst einmal feststellen.

Da würden wir anregen, eine Studie durchzuführen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung ei­ner Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Studie durchzuführen, die Auskunft gibt über das Nutzungsverhalten in Bezug auf Privatkopien und Rückschlüsse auf den da­raus entstehenden Anspruch auf Vergütung zulässt.“

*****

Dass hier noch immer keine zustimmungsfähige Lösung auf dem Tisch liegt, ist inso­fern absurd, als wir uns ja alle in der Sache einig sind, dass hier ein Anspruch auf Ab­geltung zu Recht besteht. Wir wissen also, dass dieser Anspruch besteht, wir wissen, dass die derzeitige Lösung nicht greift, den SKE-Fonds geht das Geld aus, aber die Regierungsparteien finden noch immer keine Lösung. Das ist nicht die Schuld der Op­position!

Da möchte ich insbesondere an Kollegin Fekter appellieren, die gemeinsam mit Kol­legin Himmelbauer einen Runden Tisch einberufen hat. Tiervergleiche verbieten sich ei­gentlich, aber ich möchte bitten, dass Sie wie eine Löwin kämpfen, in der ÖVP Ihre Mei­nung durchzusetzen, damit wir hier zu einer konsensualen Lösung kommen.

Wir sprechen hier volkswirtschaftlich von einer recht kleinen Summe. Also es gibt kei­nen Grund, den Kulturschaffenden dieses Geld vorzuenthalten. Die Zeit läuft uns hier davon! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.24


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Alm ist ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend die Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien

eingebracht im Zuge der Debatte über Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bun­desgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No­velle 2014 – UrhG-Nov 2014)

 


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