Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 248

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Die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Urheberrechts wird Medienbe­richten und eigenen Aussagen des Justizministers zu Folge auch eine Anpassung im Bereich der Leerkassettenvergütung beinhalten. In diesem Zusammenhang wird häufig von der Einführung einer Festplattenabgabe gesprochen. Das Bundeskanzleramt hat da­zu eine Prüfung durch den Verfassungsdienst in Bezug auf allfällige Alternativmodelle veranlasst. Aus unserer Sicht kann eine faktenbasierte Diskussion über allfällige Alter­nativen nur stattfinden, wenn klar ist, wie hoch der Anspruch auf Vergütung aus Pri­vatkopien tatsächlich ist. Weiter muss auch die Treffsicherheit der einzelnen Modelle analysiert werden. Dazu ist eine Evaluierung des Nutzungsverhalten betreffend Privat­kopien unbedingt notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Studie durchzuführen, die Auskunft gibt über das Nutzungsverhalten in Bezug auf Privatkopien und Rückschlüsse auf den da­raus entstehenden Anspruch auf Vergütung zulässt.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Brand­stetter. – Bitte, Herr Minister.

 


21.24.30

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wollte nur nicht, dass die Frage des Herrn Abgeordneten Zinggl im Raum stehen bleib, die da lautet: Wie sieht es denn mit dem Urheberrecht über die jetzt notwendige und auch wirklich schon zeitlich überfällige Erfüllung und Umsetzung dieser Richtlinie betreffend verwaiste Werke hinaus aus? Die Antwort darauf hat eigentlich Abgeordneter Alm mit seiner Wortspende von vorhin schon gegeben, indem er sehr genau und präzise geschildert hat, wie sich die Situa­tion momentan darstellt.

Ja, es gibt den Vergütungsanspruch zugunsten der Künstler. Der ist auch höchstge­richtlich eindeutig festgestellt. Dazu kommt noch eine juristische Ergänzung auf euro­päischer Ebene durch den EuGH. Offen ist noch die Diskussion darüber, wie man den Künstlern diesen Vergütungsanspruch auf möglichst effektive Art und Weise auch zu­kommen lassen kann.

Dazu gibt es verschiedene Meinungen. Die Diskussion darüber läuft. Es haben sich dankenswerterweise auch schon viele Abgeordnete dazu eingebracht. Einige Dinge wurden gerade vorhin vom Herrn Abgeordneten Alm erwähnt. Und wir haben erst kürz­lich im Justizministerium eine Veranstaltung dazu gemeinsam mit dem Kollegen Oster­mayer gehabt.

Wir sind auf der Suche nach der bestmöglichen Lösung, um diesen Vergütungsanspruch für die Künstler auch tatsächlich zu erfüllen. Die Gespräche darüber sind noch offen. Wir haben jetzt die Umsetzung dieser Richtlinie vorgezogen, weil einfach die Frist dafür sonst schon abgelaufen wäre.

Natürlich gehen die Gespräche und die Bemühungen um eine bestmögliche Lösung zugunsten des Vergütungsanspruchs für Künstler weiter. Wir arbeiten wirklich intensiv daran. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.26

 


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