Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 368 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (370 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird (402 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten ein. – Bitte.
21.27
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese in Verhandlung stehende Vorlage würde es ohne Zweifel hergeben, dass man sie sehr lang, breit und kompliziert erörtert und herleitet. Auf der anderen Seite kann man sie aber auch sehr kurz, knapp und einfach erklären. Ich habe mich für die zweite Variante entschieden, weil die Rechtsunterworfenen nicht wirklich etwas aufgrund dieser Änderung merken werden.
Es geht hier um einen Akt der Bereinigung der Rechtsordnung, wo zwei parallel bestehende Regelungen zur Gerichtsorganisation in Graz zu einer zusammengeführt werden. Das ist eine klassische Bereinigung der Rechtsordnung. Die einzige faktische inhaltliche Auswirkung ist, dass diese Regelung nun auch für das Bezirksgericht in Linz gilt.
Das ist im Grunde von allen Parteien im Ausschuss so zur Kenntnis genommen worden. Daher gehe ich jetzt davon aus, dass das so auch beschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
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