Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 250

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21.29.08

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Schönegger hat es gera­de in aller zu dieser Tageszeit gebotenen Kürze ausgeführt.

Es handelt sich hierbei um eine rein technische Novellierung, die bereits im Justizaus­schuss einmütige Zustimmung gefunden hat. Sie betrifft das Bezirksgericht beziehungs­weise die Organisation der Bezirksgerichte in Graz. Das Bundesgesetz über den Orga­nisationsinhalt der Bezirksgerichte Graz kann jetzt in diesem Falle aufgehoben werden, weil wir hier in diesem Bereich eine Rechtsbereinigung vornehmen, wiewohl einige zu­ständigkeitsrechtliche und organisationsrechtliche Regelungen im Interesse der Rechts­sicherheit aufrecht bleiben, weil sie erst ab 1. Jänner 2007 getroffen wurden, nämlich Übergangs- und Zuständigkeitsbestimmungen. Diese betreffen insbesondere den Au­ßerstreitbereich, der ja ein sehr sensibler Bereich ist, in dem gerichtliche Verfahren ty­pischerweise länger anhängig sein können. Somit muss für derartige Fallkonstellatio­nen vorgesorgt sein, dass diese sozusagen auch länger dort entsprechend anhängig bleiben können.

Im Justizausschuss hat es bereits einhellige Zustimmung zu dieser Vorlage gegeben, und ich ersuche um ebensolche hier im Plenum. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.30

21.30.41

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 370 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.31.2728. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (352 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015) (386 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 798/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung auf Grund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (387 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. Ich stelle 3 Mi­nuten Redezeit ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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