Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 263

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Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Der zweite Punkt, bei dem wir gesagt haben, das kann es nicht sein, ist eine Stel­lungnahme der Nationalbank gegenüber dem Rechnungshof, wo geschrieben wird: „Aus all den Vorschlägen im Prüfbericht wird klar, dass diese nicht – wie vorgegeben – pri­mär auf die Harmonisierung der Pensionssysteme abzielen, sondern nur von der Ziel­vorstellung getragen sind, größtmögliche Einschnitte in die Pensionsrechte der OeNB-Dienstnehmer herbeizuführen.“

Also wenn man so mit einem Instrument des Nationalrates umgeht, sage ich: Nein! Ein ordentlicher Ton ist immer angemessen, auch wenn man glaubt, man ist die hohe Oes­terreichische Nationalbank und kann da vom hohen Ross zu den sozusagen kleinen Prüfern des Rechnungshofes heruntersprechen. Das kann es nicht sein. Das ist un­ser Organ. Wir sagen, was der Rechnungshof zu prüfen hat, und wir interpretieren sei­ne Ausführungen. Und da haben diejenigen, die geprüft werden, sich solch eines To­nes nicht zu befleißigen. Auch das nehmen wir in diesem Fall nicht zur Kenntnis.

Was wir noch nicht zur Kenntnis nehmen, das ist letztendlich, wie die Bundesregierung untätig zuschaut, wie sich oben die Pensionsmillionäre noch fett bedienen, während der kleine Pensionist unten sich schon fast die Fingernägel von den Fingern kauen kann, weil ihm nichts mehr zum Leben bleibt.

Da hat mir heute Kollege Neubauer – das muss ich jetzt auch noch zeigen – schöne Bilder mitgebracht. (Der Redner hält zwei Tafeln in die Höhe, die die genannten Perso­nen sowie Informationen über deren Einkommen zeigen.) Das ist euer Herr Schulz mit 24 000 € Nettoeinkommen, und das ist euer Herr van Rompuy, der dreimal jährlich 758 000 € Abfertigung für seine ach so hervorragende Tätigkeit in der EU bekommt. Da frage ich euch jetzt wirklich einmal: Wo bleibt da die soziale Komponente? Wo bleibt die Solidarität mit dem eigenen Bürger? (Beifall bei der FPÖ.)

22.18


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Österreichischen Natio­nalbank

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses be­treffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/6 (III-63/408 d.B.) (TOP 31), in der 55. Sitzung des Nationalrates, am 11. Dezember 2014

Der Rechnungshof stellte fest, dass die jährliche Anpassung der OeNB-Pensionen in Anlehnung an den Kollektivvertrag der Banken erfolgte. Die Mehrkosten dieser Rege­lung gegenüber jener der gesetzlichen Anpassung der ASVG-/Beamtenpensionen be­trugen von 2002 bis 2013 zumindest 80 Mio. EUR.

Daher fordert der Rechnungshof in seinen Empfehlungen, unter anderem weitergehen­de Reformen des Pensionsrechts auf gesetzlicher Grundlage vorzunehmen als bisher beschlossen. Konkret fordert der Rechnungshof die Dienstbestimmungen III ab 2015 den Regelungen zur Neuberechnung der OeNB-Pensionshöhe den Dienstbestimmun­gen II als Grundlage der Berechnung der Vergleichspension anzupassen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 


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