Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 70

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In Bezug auf den zweiten Teil, die Präimplantationsdiagnostik, ist zu sagen, dass wir in Europa bisher ein Nachzügler waren. Es ist wichtig, diese Diagnostik – unter strengs­ten Kriterien und Auflagen! – auch zu ermöglichen. Damit erfüllen wir, so glaube ich, auch eine alte frauenpolitische Forderung. Es ist daher von großer Bedeutung, dass wir heute dieses Gesetz beschließen.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, betrifft die Adoption durch homosexuelle Paare. Der Verfassungsgerichtshof hat mit den jüngsten Erkenntnissen der letzten Ta­ge, nämlich die Adoptionsmöglichkeit auch für homosexuelle Paare zu öffnen bezie­hungsweise das Adoptionsverbot aufzuheben, weitere Fragen in diesem Bereich auf­geworfen.

Einerseits wird es am Hohen Haus liegen, diese Fragen zu lösen. Doch andererseits sollten wir auch einmal darüber diskutieren, warum wir uns so schwertun. Warum brau­chen wir, obwohl viele der Parteien – und unsere, die SPÖ, schon seit Langem – dafür sind, diese Fragen gesetzlich zu regeln, immer wieder höchstgerichtliche Urteile, bis wir als Gesetzgeber in der Lage sind, solche Entscheidungen zu treffen? Mir ist es generell – egal, welche Frage es betrifft – lieber, der Gesetzgeber wird von sich aus aktiv, als dass er durch höchstgerichtliche Urteile dazu gezwungen oder vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Daher appelliere ich an die Abgeordneten, die sich hier schwertun, sich einen Ruck zu geben und diese gesellschaftliche Realität, die es bereits gibt, anzuerkennen und für viele Betroffene, die sich in vielen Fragen unseres Gesellschaftsrechtes diskriminiert füh­len und diskriminiert sind, Verbesserungen zu schaffen, ohne dass irgendein anderer in heterosexueller Partnerschaft Lebender davon negativ betroffen wäre. Das wäre mein Appell! Gleichzeitig freue ich mich aber über den heutigen Gesetzesbeschluss. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

12.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


12.17.04

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und vor den Fern­sehschirmen! Wir sind ganz klar gegen dieses Gesetz, weil dieses Gesetz ethisch nicht akzeptabel ist und weil dieses Gesetz die Kinderrechte missachtet. Die Kinderrechte sind in der UNO-Kinderrechtskonvention und in unserer Verfassung festgeschrieben. Im Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern steht ganz klar: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl die vorrangige Erwägung sein.

Im vorliegenden Gesetz werden die Kinder nicht einbezogen, es geht vorrangig um die Wünsche potenzieller Eltern. Weiters wird eine Kraut- und Rüben-Elternschaft propa­giert, genetische Eltern werden mit sozialen Eltern vermischt und so fort. Wir gehen hier in die Richtung einer Beliebigkeit, die sich liberal nennt, aber am Ende nur ein Chaos und enttäuschte Menschen hinterlässt. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Ich muss hier leider auch meine Enttäuschung gegenüber der ÖVP ausdrücken: Ihr wart immer eine Familienpartei, ihr seid es ab nun nicht mehr! (Zwischenruf der Abg. Musiol.)

Zum Punkt der Ethik und der ethischen Gründe, warum wir dieses Gesetz ablehnen, ist vor allem die PID, die Präimplantationsdiagnostik, zu erwähnen. Mit der PID wird die Eugenik noch mehr gesellschaftsfähig. Wir haben bereits die embryopathische Indika­tion zur Abtreibung: Wir dürfen Behinderte abtreiben, bis kurz vor der Geburt! Die PID ist eine Erweiterung und gleichzeitig eine Verharmlosung dieser eugenischen Maßnah­men, denn man tut so, als ob man mit der PID jetzt die furchtbaren Fetozide, die auf-


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