eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 3) Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 805/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verbesserte Kommunikation zu lebensmittel- und verbrauchsgüterbedingten Risiken“ (388 d.B.)
Die Informationspflicht über die 14 Hauptallergene laut EU-Informationsverordnung ist seit 13. 12. 2014 anzuwenden. Es regelt die Informationspflicht bzw. Kennzeichnung von Lebensmitteln und „losen Waren“ über Zutaten, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten hervorrufen können. Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotelrestaurants serviert werden.
Laut „Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung“ muss während der Öffnungszeiten auf Anfragen der Kundin/des Kunden bzw. Gastes jederzeit die Allergeninformation in mündlicher Form ausgegeben werden können, sofern keine schriftliche Kennzeichnung gegeben ist.
Jene Personen, die für die Behandlung der Anfragen von Kundinnen/Kunden bzw. Gästen zur Allergeninformation bestimmt wurden, sind schulungspflichtig.
Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer oder eine von ihr/ihm beauftragte Person hat jene Person zu bestimmen, die Anfragen im Sinne der Allergeninformation behandelt. Gegebenenfalls können auch mehrere Personen bestimmt werden.
In diesem Zusammenhang muss verhindert werden, dass durch eine bürokratische Kontrolle der EU-Vorgaben die traditionelle österreichische Gastronomie massiv gefährdet wird und die heimischen Nahversorger und Lebensmittelproduzenten gegenüber der internationalen Lebensmittelindustrie und der Systemgastronomie fundamentale Wettbewerbsnachteile erleiden.
Gleichzeitig muss auch verhindert werden, dass sogenannte „Zertifizierungsagenturen“ und neue Kontrollinstanzen auch in diesem Bereich einen totalen Überwachungsstaat etablieren, der sogar den Kochtopf und die Speisekarte unserer heimischen Gastronomie völlig überwacht.
Werden die Vorgaben aus Brüssel wieder schonungslos umgesetzt und kontrolliert, dann wird es zu einem weiteren Wirtshausterben kommen und die traditionelle österreichische Wirtshauskultur wird zum Verschwinden gebracht. Damit verliert aber auch der Tourismusstandort Österreich sein Alleinstellungsmerkmal.
In diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, dass per 30. 06. 2015 evaluiert wird, wie sich diese Lebensmittelinformationspflicht auf die auf die Gastronomie, die regionale Nahversorger und Lebensmittelproduzenten wettbewerbsmäßig ausgewirkt hat.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumenten, werden aufgefordert, bis zum 30. 06. 2015 eine Evaluierungsstudie auszuarbeiten, die die Auswirkungen der Lebensmittelinformationsverordnung auf die Gastronomie, die regionalen Nahversorger und die Lebensmittelproduzenten dokumentiert. Insbesondere soll diese Evaluierungsstudie die Auswirkungen im Hinblick auf den Wettbewerb gegenüber der internationalen Lebensmittelindustrie darstellen. Auf Grundlage dieser Evaluierungsstudie soll eine entsprechende Adaptierung der Lebensmittelinformationsverordnung da-
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