sition, wir sagen, es geht auch ohne Gentechnik. Darum begrüßen wir diesen Beschluss, der im Europäischen Parlament gefasst worden ist, wo das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten entsprechend festgelegt wird.
Am 14. Juli 2010 legte die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie vor, und ausschlaggebend für diesen Kommissionsvorschlag war die Initiative Österreichs und der Niederlande im Jahr 2009 im Umweltministerrat. Und ich darf mich bei Niki Berlakovich, der seinerzeit Minister war, recht herzlich bedanken, dass er das initiiert hat. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Oberhauser.) – Im Umweltministerrat war Niki Berlakovich vertreten. (Bundesministerin Oberhauser: Ja, ja, !)
Es folgten dann Diskussionen, es folgte eine Ablehnung und es folgte letztendlich am 13. Jänner 2015 der Kompromiss, der Beschluss im Europäischen Parlament, den wir heute auch diskutieren. Und mit diesen neuen Regeln können die EU-Staaten künftig eine Reihe von Gründen anführen, um das Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen durchzusetzen. Bisher gab es lediglich Regelungen in den einzelnen Bundesländern mit sogenannten Gentechnik-Vorsorgegesetzen, das erste ist in Salzburg am 1. August 2004 in Kraft getreten.
Die Konsumenten, meine geschätzten Damen und Herren, wollen keine Gentechnik und die Konsumenten können sich auf uns verlassen. Die Bäuerinnen und Bauern brauchen keine Gentechnik, sie wollen keine aufgezwungene Abhängigkeit von Saatgut-Konzernen, und die Bäuerinnen und Bauern können sich auf uns verlassen. Wenn ich hier als Bauernbund-Abgeordneter spreche, sage ich, dass es gut ist, dass wir Abgeordnete nicht nur feste Wurzeln in der Bevölkerung haben, sondern dass wir auch weit verzweigt sind bis hin ins EU-Parlament. Und Elli Köstinger war wesentlich beteiligt am Zustandekommen dieses Beschlusses. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Auer.)
In jedem Fall müssen die Länder auch sicherstellen, dass andere Erzeugnisse nicht verunreinigt werden und Kontaminierungen nicht über die Landesgrenzen hinweggehen. Meine Zielsetzung geht noch weiter hinaus, es müssen aus meiner Sicht noch weitere Schritte folgen: Kennzeichnung von GVO-haltigen Lebensmitteln, besonders auch im Zusammenhang mit TTIP, um den Konsumenten die Möglichkeit zu bieten, klar zwischen nicht gentechnikfreien und gentechnikfreien Produkten zu unterscheiden.
Wir, die Bäuerinnen und Bauern in Österreich, erzeugen beste Lebensmittel hoher Qualität, und im Fokus unserer Agrarpolitik stehen die bäuerlichen Familienbetriebe, und die werden durch diese Anpassung entsprechend gestärkt. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.
19.55
Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es ja im Wesentlichen um die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffend Ja oder Nein zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen, sprich Pflanzen.
Schon in der letzten Gesetzgebungsperiode gab es zu diesem Thema einen Entschließungsantrag in diesem Haus von fünf Parteien, und Österreich soll natürlich auch in Zukunft gentechnikfrei bleiben. Österreich war auch innerhalb der Union Mitinitiator der Vorlage zur Änderung dieser Richtlinie, wie wir schon hörten, eine akkordierte gesamtösterreichische Position ist somit gegeben. Einfach erklärt: Durch das Einfügen zweier
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