Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 211

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Wünscht der Herr Berichterstatter Ehmann ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, seinen Bericht 443 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein generelles GVO-An­bauverbot in der Europäischen Union.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

20.04.305. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 444/A(E) der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Abschaffung des Binnen-I (392 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.04.53

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Binnen-I verfolgt uns ja schon eine lange Zeit, nicht nur im letzten Jahr, wo die Diskussion wieder losgebrochen ist, sondern es war ja schon seit seiner Einführung umstritten. Im Vorjahr ist es dann wieder einmal zu einer doch etwas intensiveren Diskussion darüber gekommen, weil das Österreichische Nor­mungsinstitut im März des Vorjahres einen Entwurf für die Richtlinien zur Textgestal­tung präsentiert hat. Und dieser Entwurf hat vorgesehen, das Binnen-I nicht mehr zu verwenden, da dieses durch keine Rechtschreibregelung gerechtfertigt ist. Also eine sehr eindeutige Stellungnahme des Normungsinstitutes, die natürlich eine entsprechend heftige politische Debatte in der folgenden Zeit entfacht hat.

Aber es hat nicht nur festgestellt, dass das Binnen-I rechtschreibwidrig ist, sondern auch Schreibweisen wie das hochgestellte „in“ bei Dr.in oder das hochgestellte „a“ bei Mag.a, weil es sich hier eben um Abkürzungen handelt und damit eigentlich das Ende eines Wor­tes definiert wird.

Also ein Entwurf mit Hausverstand, der wirklich für jeden Bürger, der seinen Hausver­stand einsetzt – und ich glaube, da gibt es oft draußen viel mehr als da herinnen –, ab­solut nachvollziehbar war.

Mitte des Jahres ist dann auch ein offener Brief in der „Kronen Zeitung“, glaube ich, veröffentlicht worden, der mit einer Unmenge von Unterschriften unterzeichnet war, al­lesamt Sprachkritiker, die diesen logischen Entwurf eigentlich noch untermauert haben und die festgehalten haben, dass diese von oben her verordnete getrenntgeschlecht­liche Formulierung, die eben dieses Binnen-I auslöst, unsere gewachsene deutsche Sprachkultur oder Sprachstruktur nachhaltig zerstören würde. Auch in diesem Brief wurde die Abschaffung des Binnen-I neben einigen anderen Maßnahmen gefordert.

Wenn man sich auf der Straße mit den Bürgern unterhält oder im Verwandten-, Be­kannten-, Freundeskreis darüber spricht, so ist die Ablehnung dieses sprachlichen Un-


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