Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 221

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„Sprache war und ist immer ein Bereich, der sich basisdemokratisch weiterentwickelt: Was die Mehrheit der Sprachteilhaber als richtig empfindet, wird als Regelfall angese­hen. Wo immer im Laufe der Geschichte versucht wurde, in diesen Prozess regulie­rend einzugreifen, hatten wir es“ – das ist jetzt starker Tobak – „mit diktatorischen Re­gimen zu tun. Das staatstragende Prinzip Demokratie verbietet daher a priori sprachli­che Zwangsmaßnahmen (...).“

Dem kann man eigentlich wenig hinzufügen. Es ist so! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schwentner: Und die Rechtschreibreform?)

Aber zum Dritten: Sie kommen ja nicht durch, denn es muss eine Bereitschaft beste­hen, bestimmte sprachliche Entwicklungen auch mitzuvollziehen. Das geschieht ja ganz und gar nicht. Nicht nur die Werbung, sondern auch alle Qualitätszeitungen, auch die, die eher links sind, wie der „Spiegel“ zum Beispiel, machen das nicht mit, da würde niemand den Text gendern, weil es ja darum geht, Botschaften zu vermitteln. Nur: Wa­rum das ausgerechnet in der Schule sein muss, das ist eine andere Frage.

Und zum Letzten: Sie halten sich – auch das im Gegensatz zu der von Ihnen immer wieder prononcierten Ideologie, eben nicht europazentriert zu denken – ständig für den Nabel der Welt. Fällt Ihnen nicht auf, welch kleiner Teil der Welt sich mit diesem Pro­blem beschäftigt? – 1,3 Milliarden Chinesen, 1,4 Milliarden Inder würden sich auf den Kopf greifen, wenn sie diese Debatte hier mitverfolgen könnten. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Lassen Sie einfach diesen Unfug bleiben! Setzen Sie auf das Ver­nünftige, nämlich auf die Verständlichkeit von Sprache, und ansonsten versuchen Sie, die Stellung der Frau in Österreich zu einer wirklich gleichberechtigten zu machen! (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

20.39

20.40.03

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschus­ses, seinen Bericht 392 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.40.146. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 730/A der Abge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Ös­terreich, BGBl. I Nr. 127/2011, geändert wird (393 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.40.47

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! Die Umtextung der Bundeshymne war ein blanker Hohn! Nichts­destotrotz wurde gegen die Stimmen der FPÖ im Jahr 2011 unsere Bundeshymne umgetextet. Das war ein weiterer Schritt in dieser „Pleiten, Pech und Pannen“-Regie­rung, und es war auch nichts anderes zu erwarten. Ich habe schon damals vor dem Unmut der Bevölkerung gewarnt und einen Antrag auf Volksabstimmung eingebracht. Den haben Sie natürlich abgelehnt, weil Sie ihn gefürchtet haben wie der Teufel das Weihwasser. Warum? – Das wissen wir heute ganz genau.

 


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