Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 221

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Wenn es so ist, dass die Jugendwohlfahrt dazu da ist, auch zu überprüfen, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht – eigentlich Erziehungspflicht – erfüllen, wird man nicht umhin kommen, sich da oder dort einen Überblick über den Zustand des Kindes zu ver­schaffen. Und genauso ist es hier. Ob und in welchem Ausmaß Aufsichtsversagen vorliegt, wird davon abhängen, was in der Bank die Jahre herauf wirklich feststellbar war und ob die nicht hätten mehr wissen müssen, sollen oder können. Noch dazu, wenn es seit 2004/05 massive Hinweise gibt, was alles los ist – da deckt sich das Argument mit jenem von vorhin.

NEOS, FPÖ und Grüne haben den Regierungsfraktionen einen Vorschlag bezüglich der Aktenvorlage übermittelt. Wir haben einem anderen Vorschlag zugestimmt, das ist richtig. Wir halten aber die Forderungen nach dieser Aktenvorlage aufrecht und wir werden sehen – Kollege Brosz wird darauf eingehen –, was es da noch für Mög­lichkeiten gibt. Wir werden dann sehen, wie weit die Regierungsfraktionen wirklich willens sind, sich an dieser Art von Aufklärung – die wir aber unbedingt für notwendig halten – zu beteiligen. Das ist eine Möglichkeit, die wir nicht auslassen wollen. Wir können das auf Basis von Freiwilligkeit machen, wir können natürlich die eine oder andere Sache über den Herrn Minister erzwingen. Ich möchte nur von den Regierungsfraktionen wissen, ob sie da dann dabei sind. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

17.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.

 


17.41.27

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Jetzt gibt es also diesen Untersuchungsausschuss, den wir mit so vielen Anträgen praktisch erzwungen haben. Und jetzt geht es darum, mit den neuen Regeln – es ist ja kein Geheimnis, dass wir da nicht allzu viel Freude hatten – für Aufklärung zu sorgen.

Es gibt natürlich mit den neuen Regeln viele, viele Möglichkeiten für die Regierung, hier weiterhin zuzudecken. Das wissen wir. Die Frage ist: Wird die Regierung diese Möglichkeiten auch nützen? – Da kann man geteilter Meinung sein. Ich gehe einmal positiv in die Sache und sage: Ja, die Regierung will auch Aufklärung. Gehen wir einmal davon aus.

Leider haben wir jetzt schon einen kleinen Vorgeschmack bekommen, was die Ernennung des Verfahrensrichters betrifft. Da waren wir uns ja nicht so einig, wie es dann letztlich ausgesehen hat. Man hat versucht, uns jemanden aufs Aug zu drücken, der, außer dass er ein Parteisoldat war und ist, aus meiner Sicht zu diesem Unter­suchungsausschuss nicht wirklich viel beitragen könnte. Letztlich hat es dann unter Druck der Oppositionsparteien doch noch gereicht, um einen ordentlichen Verfahrens­richter zu ermöglichen. Ich bin sehr froh darüber, dass der neue Verfahrensrichter heute hier ist, und hoffe, dass er im Sinne einer objektiven Aufklärung dann das tut, was notwendig ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Aus meiner Sicht geht es ja letztlich darum, herauszufinden, ob die Griss-Kommission recht hatte oder nicht. Denn die Griss-Kommission hat ja behauptet, dass die Regie­rung unfähig war. Das ist ja die zentrale Behauptung der Griss-Kommission. Aber ich glaube das nicht. Ich glaube nicht, dass die Regierung unfähig war. Ich glaube, dass sie sehr überlegt und mit einem Kalkül gehandelt hat. Dieses überlegte Kalkül war leider gegen die Steuerzahler gerichtet und kostet 20 Milliarden €, oder vielleicht sogar noch mehr.

Aber ich glaube, dass dahinter eine Strategie gestanden ist, denn man hört ja – das sind alles nur Vermutungen, aber das werden wir im Ausschuss alles klären –, dass der Josef Pröll, damals Chefverhandler, bis zum Schluss gegen eine Rückverstaat-


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