Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 244

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Der Staat ist bei uns immer noch ein Großunternehmer. Wir haben, wie wir im Budget­ausschuss gehört haben, glaube ich, 119 Bundesbeteiligungen, die größtenteils zu 100 Prozent in unserem Besitz sind, eine Vielzahl davon noch zusätzlich Landes­gesellschaften und Gemeindegesellschaften. Diese Gesellschaften sind sehr unter­schied­lich. Manche davon sind am Kapitalmarkt, manche haben eine Versorgungs­funktion, manche sind Marktbetriebe.

Jetzt stellt sich die Frage: Was schaffen wir mit diesem ÖBIB-Gesetz? – Wir schaffen genau diese politische Vorgabe, die wir hier im Hohen Haus gemeinsam erstellt haben. Wir wollen wieder Einfluss auf unser Eigentum haben. Wie kann man an Einfluss gewinnen? – Demokratisch legitimiert ist das nur, indem man Leuten aus der Regierung das Recht gibt, dort mitzureden, mitzubestimmen. Dort versucht man, das möglichst objektiv auch bei den Aufsichtsräten umzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist aber, dass die Trennlinie beim Kapitalmarkt zu setzen ist. Wenn wir hier im Vorfeld diskutieren, ob wir bei den Kapitalerhöhungen mitgehen, ob wir ein Unternehmen kaufen wollen, ob wir eines verkaufen wollen, dann müssen wir bedenken, dass das sehr marktbestimmende Einflüsse auf die Börsen hat. Hier würden wir alle quasi Insiderhandel betreiben. Da ist es wichtig, dass wir die Immunität haben, dass wir hier dementsprechend draußen sind. Daher ist auch hier die Rechts­form der GmbH ein gutes Konstrukt. Wir können hier als Parlament im Nachhinein eine Kontrolle ausüben, sind aber im Vorhinein nicht in die direkten Entscheidungen eingebunden, um hier keine marktbestimmenden Einflüsse zu verursachen.

Wir schaffen die Möglichkeit, dass das Halten verbessernder Anteile, das Nachziehen möglich ist. Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass andere Beteiligungen in diese ÖIAG übergeführt werden können, dort, wo Synergien sind, und wo diese möglich sind und einen Sinn machen. Wir schaffen auch Möglichkeiten, das Know-how, das hier noch vorhanden ist oder erst geschaffen werden muss, für direkte Privatisierungen einzusetzen. Auch auf Landesseite gäbe es diese Möglichkeit.

Dieses Gesetz ist ein Spagat zwischen der notwendigen staatlichen Kontrolle und den notwendigen privatrechtlichen Verhältnissen, die sein müssen, damit es zu keinen Marktverzerrungen kommt. Das ist das, was wir gewollt haben. Das ist, glaube ich, auch das, was vor einem halben Jahr hier alle Parteien bis auf das Team Stronach, das war nicht dieser Meinung, so ausdiskutiert haben. Wir hoffen so, dass dement­sprechend eine breite Zustimmung für dieses Gesetz da ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


18.58.02

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Was ist die entscheidende Grundsatzfrage im Zusammenhang mit der ÖIAG neu? Sie lautet: Soll Politik steuern oder alles dem freien Markt über­lassen? Ich denke mir, wir sind uns weitgehend einig, Daseinsvorsorge kann man wohl nicht dem ungezügelten Profitstreben überlassen.

Denken wir an zahlreiche Diskussionen über die Privatisierung von Wasser, von Infra­struktureinrichtungen und von Bildungseinrichtungen! Es gibt genug internationale Beispiele missglückter Privatisierungen, etwa die Privatisierung der Bahnlinien in Großbritannien, der Eisenbahnlinien in Neuseeland, die zu herben Verlusten für die Staaten geführt haben. Die Privatisierung der Wasserversorgung in Frankreich, in


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