Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 248

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19.09.2915. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (462 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. Ich erteile es ihm.

 


19.10.04

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen zu Hause, sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen verfolgt vor allem das Ziel, Ausliefe­rungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn die gesuchte Person der Auslieferung zustimmt.

Es gab freilich schon in der Vergangenheit auch auf anderen Ebenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Auslieferung gesuchter Personen. Ein wichtiger solcher Schritt war beispielsweise innerhalb der Europäischen Union der 2004 in Kraft getretene Europäische Haftbefehl. Mit dem Europäischen Haftbefehl wurden Verfahren zur Übergabe betroffener Personen deutlich schneller und einfacher gemacht. Die Dauer der Überstellungsverfahren konnte dadurch wesentlich verringert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Erweiterung dieser bestehenden Mög­lichkeiten und eine weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinfachung und Verkürzung der Auslieferungsverfahren bringen Vorteile für alle Beteiligten. Der ausliefernde Staat profitiert durch kürzere Belegdauern der Justizanstalten; der um die Auslieferung ersuchende Staat profitiert durch zügige Auslieferung des anderen Staates.

In Zukunft soll es neben der bestehenden österreichischen Regelung im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz aufgrund dieses Dritten Zusatzprotokolls möglich sein, die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf Grundlage eines Fahndungsersuchens zu bewilligen. Daneben wären die Durchführung des Auslie­ferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer dieser Auslieferungshaft ebenfalls verringert werden kann.

Wesentliche Verbesserungen gibt es auch durch den weitaus größeren Anwendungs­bereich dieses Dritten Zusatzprotokolls durch die große Zahl von Vertragsstaaten.

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass im Justizausschuss Einigkeit geherrscht hat und alle Parteien dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Vertrages empfehlen werden. Ich glaube und bin überzeugt davon, dies ist ein gelungener Beitrag zu mehr Effizienz im Rahmen der europäischen Strafverfolgung, und bedanke mich schon jetzt für diese einstimmige Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.12.31

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Lassen Sie mich noch ergänzend zu meinem Vorredner ein paar Argumente bringen.

 


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