Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 249

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Die gegenständliche Beschlussfassung betrifft eine Regelung, die dazu beitragen kann, dass die Arbeit der Justiz noch effizienter gestaltet werden kann. Die Ansprüche in Österreich an die Rechtsstaatlichkeit sind sehr hoch, daher begrüßt meine Fraktion natürlich auch jede Verbesserung im Bereich von Rechtsgrundlagen, die unter Wahrung individueller Rechte eine möglichst effiziente Abwicklung von Verfahren fördert.

Eine Justiz, die höchsten rechtsstaatlichen Maßstäben gerecht wird und gleichzeitig auch ökonomisch arbeitet, hat in Österreich Tradition.

Die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates stellt diesbezüglich unserer österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis aus. Es ist eine Studie unter 45 Ländern gestartet worden, und da haben wir im internationalen Vergleich eigentlich sehr gute Werte. In Österreich werden für strittige Zivilverfahren nur vier Monate im Vergleich zum Durchschnitt von acht Monaten gebraucht. Wir erfüllen diese Kriterien also gut, und daran gemessen erscheint jetzt dieses internationale Auslieferungsabkommen möglicherweise von sehr geringer Bedeutung.

Bei der Auslieferung mit dem Europäischen Haftbefehl geht es konkret um etwa 200 Fälle pro Jahr; bei Auslieferungen in Länder außerhalb des Geltungsbereiches des Europäischen Haftbefehls geht es um noch einmal 100 Fälle, und bei der Einlieferung sind es zirka 30 Fälle im Jahr. Diese Zahlen nenne ich, damit wir auch einen Eindruck der Dimension haben, wovon wir sprechen.

Bereits jetzt werden zwei Drittel aller Auslieferungsverfahren im vereinfachten Verfah­ren erledigt.

Diese Bestimmung trägt zur raschen, unbürokratischen Abwicklung von Auslieferungen zwischen den Staaten bei und hilft, bei unterschiedlichen internationalen Rechts­sphären auch die höchstmögliche Rechtssicherheit zu wahren.

In diesem Sinne setzen wir die Bestimmung auch sehr gerne in Kraft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lausch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.15.16

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsüberein­kom­men wird auch unsere Zustimmung erlangen. Das ist natürlich eine gute Sache. Es existiert auch bereits, denn dieses Dritte Zusatzprotokoll ist ja im Prinzip, wie der Name schon sagt, eine Ergänzung. So etwas gibt es schon.

In Zukunft soll es das Auslieferungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – und jetzt kommt es –, wenn die gesuchte Person der Auslieferung zustimmt. In der Praxis schaut das so aus, dass das leider Gottes die wenigsten tun. Das ist also gut gemeint, aber natürlich wird jeder, der in einem anderen Staat eine kriminelle Handlung gesetzt hat und gesucht wird, wenn sich dieser Staat um Auslieferung bemüht und diese Person in Österreich inhaftiert ist – in Österreich gibt es einen relativ hohen Standard und Vorzeigevollzug –, wird diese Person nicht unbedingt dieser Auslieferung in sein – vermutlich – Heimatland oder ein anderes Land zustimmen. Aber wie gesagt, das ist natürlich eine richtige und wichtige Sache, und wir werden dem zustimmen.

Was aber, wenn man das endlich von Regierungsseite angehen würde, noch wichtiger und auch begrüßenswert wäre, das ist die sogenannte Strafverbüßung im Heimatland. Das heißt Folgendes: Es muss, wenn ein EU-Staatsbürger oder generell ein auslän-


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