Entschließungsantrag
des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (462 d.B.) (TOP 15)
Die Belagszahlen der Justizanstalten zeigen auf, dass im April 2014 mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staatsbürger waren.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die österreichischen Justizanstalten neben einer kontinuierlichen Personalknappheit auch unter einer laufenden Überbelegung leiden.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd. € 100 an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über 1,6 Millionen pro Jahr bewirken.
Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familienangehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berücksichtigen.
Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.405 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.
Ein belgisch-marokkanisches Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische Häftlinge in Belgien und belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunftsland verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die nicht freiwillige Überführung Gefangener in ein Gefängnis ihres Heimatlandes. Absprachen sollen einen reibungsloseren Ablauf bei der Repatriierung abgewiesener Landsleute gewährleisten.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und der der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
19.20
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte dieses Auslieferungsabkommen zum Anlass nehmen, anhand von zwei Beispielen die Bedeutung der Auslieferung festzumachen. Wir haben mittlerweile ein jährlich wiederkehrendes Ereignis, und zwar Ende Jänner jeden Jahres, wo ein Teil der extremen, der gewaltbereiten Linken das Recht der Andersdenkenden, sich
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