Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 253

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Zum Ersten geht es einmal darum, dass die kurzen Fristen eine Beschleunigung bringen werden, was die Dauer der Auslieferungshaft verringern wird. Das heißt, die Haftzeiten ausländischer Staatsbürger in Österreich werden verringert. Das ist doppelt erfreulich für Österreich: Es ist erfreulich für den Staatshaushalt, es wird zu leichten Entlastungen kommen, und erfreulich ist es natürlich auch für die überbelegten Justizanstalten.

Neu ist die politische und geographische Ausweitung auf die Länder des Europarates, also auch auf einige Nicht-EU-Länder. Das ist insofern für Österreich von Bedeutung, als es hier vor allem um die Staaten Ost- und Südosteuropas geht, die statistisch im Häftlingsbestand in Österreich durchaus auch eine Rolle spielen. Ich habe hier die Tagesstatistik vom 1. Jänner 2015: In Österreich gab es da 20 Auslieferungshäftlinge aus 15 Ländern. Darunter war ein einziger Nicht-Europäer aus Algerien, ansonsten stammten sie aus sechs Europaratsländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Russland, Schweiz und Serbien.

Es wird also zu einer Beschleunigung, einer Erleichterung bei der Auslieferungshaft kommen. Das ist positiv, das ist eine Entbürokratisierung und eine Beschleunigung. Daher sagt die SPÖ ganz klar Ja zum Vollzug dieser gesetzlichen Regelung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


19.26.42

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Ausliefe­rungsübereinkommen ist im Wesentlichen ein sehr gutes Protokoll und wurde auch von Österreich bereits unterschrieben, aber leider noch nicht ratifiziert.

Seit dem Inkrafttreten des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes 1969 war es Öster­reich ja schon möglich, das schnellere Verfahren einzuleiten. Die Hürden bestanden aber auf formeller Ebene, denn wir mussten ja verschiedenste formelle Unterlagen einfordern, und so wurde das Auslieferungsverfahren immer in die Länge gezogen.

Der wesentliche Punkt ist jetzt, dass es in Zukunft eine Frist gibt – eben mit diesen besagten 30 Tagen – und letztendlich auch das Budget des österreichischen Staates leicht entlastet werden kann. Darum gibt es auch seitens der SPÖ eine klare Zustim­mung zu diesem Abkommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

19.27.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 374 d.B. gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staats­verträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimat­land.

 


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