Ich bin der Erste, der normalerweise sagt, da müssen wir schauen, wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu viel ausgeben. Aber bitte, wenn ich einen österreichischen Staatsbürger zu etwas verpflichte – und in diesem Fall ist das eine Pflicht; es ist aus demokratiepolitischer Sicht etwas Wichtiges, dass das Volk da dabei ist, aber ich verpflichte den Staatsbürger dazu – und ihm solche Dinge zumute, kann ich nachher nicht sagen, ich bin mir nicht sicher, ob ich mich um ihn kümmern kann, denn finanzielle Mittel habe ich vielleicht nicht. Also das ist eine ganz schreckliche Ansage, denn wenn ich Menschen dazu verpflichte, dass sie so etwas machen, dann muss ich ihnen auch nachher die notwendige Unterstützung zuteilwerden lassen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)
19.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Zunächst lasse ich über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 463 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 868/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 463 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend bessere psychologische Unterstützung von Laienrichtern und Laienrichterinnen in belastenden Situationen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 67.)
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 269/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (464 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 345/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (465 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 464 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite