Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 285

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Einführungszeitpunkt der neuen Reifeprüfung an den Schulen für Berufstätige erst ab dem „Haupttermin“ 2017 durchzuführen. Somit sollen Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplomprüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externisten­abschlussprüfungen bis einschließlich zum Prüfungstermin gemäß § 36 Abs. 2 Z 3 lit. b SchUG (das ist der ehemalige „2. Nebentermin“, innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) noch nach den Prüfungsbestimmungen des Schulunterrichtsge­setzes, wie sie vor der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 gegolten haben, sowie nach den entsprechenden Prüfungsverordnungen durchgeführt werden. Ab dem „Haupt­ter­min“ 2017 werden auch die Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplom­prüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen nach den Bestimmungen der neuen kompetenzorientierten, standardisierten, teilzentralen Reife­prüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und Abschlussprüfung abzuhalten sein.

Zu Z 3 und 4:

Am 13. Jänner 2015 erfolgte unter BGBl. I Nr. 21/2015 eine Änderung des Hoch­schulgesetzes 2005, im Zuge derer dem § 80 (Inkrafttretensbestimmung) ein Abs. 9 angefügt wurde. Es ist daher rein redaktionell notwendig, die Promulgationsklausel entsprechend anzupassen und die in der vorliegenden Regierungsvorlage 448 dB vorgesehene Änderung des § 56 Abs. 1 HG in einem neuen Abs. 10 des § 80 in Kraft zu setzen.

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


20.48.39

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Als junger Mensch freut man sich über Bewegung, und in diesem Sinne freue ich mich natürlich auch, dass wir heute mit unserem Maßnahmenpaket hier die tägliche Bewegungseinheit zumindest in die ganztägigen Schulformen bringen und damit die Grundlage für eine gesündere Schule schaffen.

Natürlich würden wir uns Bewegung auch in anderen Bereichen der Bildungspolitik wünschen. Und da möchte ich jetzt auf Ihre Ausführungen eingehen, Herr Kollege Walser. Zuerst einmal möchte ich hier eines feststellen: Ich kenne keine einzige Aussage eines ÖVP-Politikers, in der er vorschlägt, den konfessionellen Religions­unterricht abzuschaffen und diesen durch einen Ethikunterricht zu ersetzen.

Unsere Aussage lautet ganz klar: Wir von der ÖVP meinen, dass ein konfessioneller Religionsunterricht einen Beitrag dazu leistet, sich mit Religionen, mit der eigenen und vielleicht auch mit anderen, auseinanderzusetzen, und dass er ein wichtiger Beitrag zur Schulbildung unserer Kinder in Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Für all jene, die sich abmelden, kann ich mir durchaus vorstellen, auch einen Ethikunterricht anzubieten, damit sie keine schulfreie Stunde haben, aber ersetzen wollen wir das definitiv nicht.

Zum Thema „Politische Bildung“. – Es ist ja kein Geheimnis, dass ich ganz klar immer für ein eigenes Fach „Politische Bildung“ plädiert habe. (Abg. Walser: Stimmen Sie heute zu?) Wir haben uns im Regierungsübereinkommen dazu durchgerungen, zumin­dest einmal dieses Pflichtmodul „Politische Bildung“ umzusetzen. Ich habe das mit verhandelt und stehe jetzt auch dazu, dass das einmal der erste Schritt sein sollte. Ich möchte danach auch ein Fach „Politische Bildung“, dazu braucht es aber ein paar Rahmenbedingungen.

 


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