Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 299

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Der Herr Präsident des Rechnungshofes hat im Ausschuss auch eine Follow-up-Überprüfung zu diesen Umsetzungsmaßnahmen angekündigt. Ich begrüße das ausdrücklich.

Ich darf erwähnen, dass laut Rechnungshofbericht auch ein Interessenkonflikt betref­fend klare Kompetenzverteilungen zwischen Landwirtschaftsministerium, Landwirt­schafts­kammer, Bezirkslandwirtschaftskammern und AMA vorliegt. In Zukunft muss es klare, kompetenzbezogene Regelungen geben. Ich verweise auch darauf, dass bei den jetzt in der Finalisierung befindlichen Beraterverträgen klar die Vergabekriterien einge­halten werden müssen, auch was die Ausschreibungen betrifft.

Abschließend bedanke ich mich sehr herzlich beim Team des Rechnungshofes für die fundierte Berichterstellung.

Ich möchte auch erwähnen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, was die Inhalte von TTIP betrifft, unsererseits nicht zugestimmt werden kann, denn es ist mehr Trans­parenz erforderlich. TTIP heißt Investitionsschutz (Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig), allerdings vor allem auch für Agrarkonzerne in den USA und in Europa, und dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


21.32.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 2014 beschäftigen. Er zeigt eine Vielfalt von Aufgaben des Rechnungshofes. Er zeigt die hohe Anzahl der durch­geführten Prüfungen und auch den Umsetzungsgrad der über 2 600 Empfehlungen des Rechnungshofes. Dieser Umsetzungsgrad liegt bei rund 80 Prozent und ist damit um gut 3 Prozent höher als 2013.

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang die Umsetzungsquote der Länder mit 86 Pro­zent; 81 bis 82 Prozent weisen die Gemeinden auf – aus meiner Sicht ein durchaus positiver Wert. Kritisch sehe ich den Umsetzungsgrad bei Vorschlägen, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen. Genannt sind die Berichte über Schüler mit Migrationshintergrund oder Modellversuche Neue Mittelschule und so weiter.

In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit kann ich leider nur einige Punkte heraus­greifen. Positiv sehe ich das Engagement des Rechnungshofes, das seit 1998 auf die Problematik der Korruption sowohl national als auch international gerichtet ist. In der Erstellung eines Leitfadens zur Prüfung von Korruptionspräventionssystemen sehe ich einen diesbezüglichen Höhepunkt.

Spannend finde ich das Thema Entnahmen aus Überschüssen aus Gebührenhaus­halten. Das ist eine sehr technische Geschichte, aber ich darf sie erläutern. Der Rech­nungshof stellte fest, dass Städte und Gemeinden aus Gebührenhaushalten für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder auch Abfallentsorgung teilweise erhebliche Überschüsse lukrieren und diese auch zweckfremd verwenden. Der Rechnungshof stellte dazu eindeutig fest, dass die Einhebung von über der Kosten­deckung liegenden Gebühren eine Steuer ohne Rechtsgrundlage darstellt und somit rechtswidrig ist. Betroffen sind vor allem Städte, insbesondere auch Wien.

So weit die Theorie. Was heißt das in der Praxis? – Vieles ist in den letzten Wochen und Monaten über leistbares Wohnen berichtet worden, und es wurden auch viele entsprechende Forderungen aufgestellt. Wenn man die Situation in Wien herausgreift,


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