Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 314

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Heute wurde dem Ganzen auch noch die Krone aufgesetzt, indem durch die Stellungnahme des Bundesfinanzgerichts eine Verfassungswidrigkeit im Raum steht, diese beim Verfassungsgericht landen wird und auch die Empfehlung gegeben wird, diese zurückzunehmen.

Ich denke, dass es gerade in der Auswirkung auf unsere Produzenten, auf unsere Unternehmer, auf die Bauern auch im letzten Jahr schon um massive Schädigungen gegangen ist. Es wurden an die 100 Arbeitsplätze vernichtet. Es kam zu massiven Umsatz­einbrüchen, und wie in der Stellungnahme des Finanzgerichts auch klar herauskam, decken sich die Kosten mit den Einnahmen. Ich denke, dass, ohne Vorwürfe hinsichtlich Inkompetenz an Wirtschaftsfähigkeit und Inkompetenz an Hand­lungsfähigkeit austeilen zu wollen, dieser Fehler korrigiert werden sollte.

Wer einmal einen Fehler nicht korrigiert, der macht einen zweiten. Deshalb mein Appell: Streichen wir dieses Schaumweinsteuergesetz völlig von unserer Steuergesetz­gebung! – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


22.15.42

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schellhorn, wir sollten die Kirche ein wenig im Dorf lassen. Es ist ja nichts Neues, dass Sie von Haus aus gegen die Schaum­weinsteuer gewettert haben. Aber Sie begründen den Antrag auf Abschaffung mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf den Umsatz. Beides ist nicht nachgewiesen, wie der Finanzminister in der Anfragebeantwortung bestätigt. (Abg. Peter Wurm: Stimmt nicht!)

Aber bleiben wir bei den Tatsachen. Wir haben am 13. Februar 2014 das Schaum­weinsteuergesetz im Finanzausschuss behandelt, und schon vorher ist darüber diskutiert worden, auch in der Öffentlichkeit. Da gab es massive Vorzieheffekte, nämlich Einkäufe vor dem 1. März. Jedem von uns, wenn er nachdenkt, wird in Erinnerung sein, dass die Lager der Hersteller leer waren und dass in den Supermärkten große Aktionen gefahren wurden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Kollege Schellhorn, mit diesen Vorzieheffekten ist ein großer Teil des Halbjahres­be­darfs abgedeckt worden. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Kollege Wurm, es ist nicht richtig! Hier herunten hört man Sie besser, melden Sie sich zu Wort!

Es ist auch die Zahl, die Sie genannt haben, was budgetiert wurde, nicht richtig. Es waren für 2014 22 Millionen € eingestellt und für das Jahr 2015 sind 30 Millionen € eingestellt. (Abg. Peter Wurm: 35 Millionen!)

Das Erste sind die Vorzieheffekte, weshalb es geringer ausfällt.

Das Zweite ist, das wissen Sie ganz genau, das hat auch der Finanzminister im Budget­ausschuss letzte Woche am Donnerstag so erläutert, die Meldungen haben bis zum drittfolgenden Monat zu erfolgen. Das heißt, wenn wir den Dezember auch haben wollen, und wir wissen, da fällt Silvester darunter, dann haben wir Daten im April. Wir sind guter Dinge, dass wir vielleicht nicht die 22 Millionen € erreichen, aber zumindest 15 Millionen € werden wir erreichen.

 


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