Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 318

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einer Steuerreform, hier einmal ein einheitliches Konzept zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.28


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 857/A dem Finanzausschuss zu.

22.28.2625. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (874/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile zuerst dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz, das Wort. – Bitte.

 


22.28.52

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Antrag? – Es geht dabei um die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Menschen, die zum Beispiel derzeit sich im Bereich des „IS-Staates“ betätigen. „IS-Staat“ unter Anführungszeichen, denn Herr Kollege Wittmann hat nämlich, als es um das Islamgesetz gegangen ist, dankenswerterweise gesagt, dass man das überhaupt nicht machen kann, dass man das unter dem Punkt subsummiert, wo man sagt, der Dienst in einer fremden Armee, denn dann würde man nämlich dem „IS-Staat“ staatliche Gleichartigkeit zuerkennen, und das wollen wir ja nicht. Das verstehe ich auch.

Nur, Kollege Wittmann, es gibt so etwas – und wenn man so wie Sie ein juristisches Studium genossen hat, dann weiß man das – wie den Größenschluss. Ich muss sagen, wenn der „IS-Staat“, der um Potenzen grauslicher ist als jedes Völkerrechtssubjekt, das es gibt, sich so bezeichnet – es gibt Menschen aus Österreich, die, wie wir gesagt haben, in einer fremden Armee in einem anerkannten Staat Dienst versehen, die verlieren dann die Staatsbürgerschaft, egal, ob sie die Doppelstaatsbürgerschaft haben oder nicht. Wir haben nämlich den entsprechenden Vorbehalt für dieses Gesetz gemacht. Österreich hat ausdrücklich gesagt, wir behalten uns das Recht vor, Menschen, die in einer fremden Armee in den Krieg ziehen, die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, egal, ob sie dadurch staatenlos werden oder nicht.

Und umso mehr muss das für Menschen gelten, die für solch eine terroristische Bande in den Krieg ziehen! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist der Punkt dabei. Das ist unendlich viel grauslicher, als für einen fremden Staat in den Krieg zu ziehen, Fremdenlegion oder was auch immer, worum es dabei geht.

Wir gehen davon aus, dass solche Menschen jetzt durch solch eine Argumentation, wie sie zum Beispiel heute am Vormittag Herr Kollege Wittmann vorgebracht hat, eigentlich privilegiert sind. Wenn jemand sagt, okay, ich verlasse aus welchen Gründen auch immer Österreich und mache dann Kriegsdienst in einem fremden Staat, dann werden die schlimmer bestraft als diejenigen, die sich bei solchen Mörderbanden verdingen. Dazu haben wir einen anderen Zugang als Kollege Wittmann. Das ist halt das Grauslichere, was dort passiert! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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