Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 320

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Es ist auch bereits der Hinweis auf das Völkerrecht und de facto auf das Überein­kommen zur Verminderung letztlich der Staatenlosigkeit gekommen, das uns schon verpflichtet, dass wir darauf Rücksicht nehmen und es ein Unterschied ist, ob jemand eine Doppelstaatsbürgerschaft hat oder nicht. Das ist ja im Vorfeld des Dezember-Beschlusses schon entsprechend im Innenausschuss diskutiert worden. Wenn es gewünscht wird, wird das natürlich gerne noch einmal diskutiert. (Abg. Walter Rosenkranz: Aber Herr Kurz ...!)

Worauf ich aber schon hinweisen möchte, ist: Emotional ist das durchaus verständlich, sachlich muss man es korrekt abhandeln und diskutieren, aber es eignet sich nur bedingt zu Populismus. Ein bisschen habe ich den Eindruck, Herr Kollege Rosenkranz, oder mehr als ein bisschen, dass es eigentlich um Populismus und sonst nichts geht.

Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass wir mit dem Beschluss vom 10. Dezember 2014 klare Maßnahmen strafrechtlicher Natur beschlossen haben, nämlich wenn es um Menschen geht, die zum Beispiel in den Dschihad ziehen und zurückkommen. Wir haben, glaube ich, mit diesen Beschlüssen entsprechende positive Änderungen im Dezember-Plenum gemacht, und das durchaus umfassend, klug und auch, ohne das Völkerrecht zu verletzen. Aber wenn es gewünscht wird, diskutieren wir das gerne noch einmal. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Da kann nur noch eine Kurz-Debatte in der ÖVP ...!)

22.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


22.36.15

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren – falls uns noch jemand zu Hause zuschaut! Der vorliegende FPÖ-Antrag fällt ja in die bekannte Kategorie „einfache Pseudo-Lösung für ein kompliziertes Problem“, weil dieser Antrag davon ausgeht, dass man mit der Produktion von Staatenlosigkeit irgendein Problem lösen würde. (Abg. Walter Rosenkranz: Er darf sich eh im „IS-Staat“ um die Staatsbürgerschaft bewer­ben!)

Was der Antrag eigentlich total ignoriert, ist diese Tatsache: Wenn jemand staatenlos ist oder wenn man jemanden staatenlos gemacht hat, dann gibt es erst recht kein Land, in das man ihn zurückschicken kann oder wohin er zurückkehren könnte. Das heißt, dass jemand staatenlos gemacht wird, heißt in den allermeisten Fällen, man darf ihn nirgendwohin abschieben. Er bleibt dann erst recht hier! Genau dieses Problem lösen Sie nicht mit diesem Antrag. Aber ich glaube, es geht auch nicht um Problemlösung, sondern es geht einfach, wie gesagt (Abg. Walter Rosenkranz: ... als Staatsbürger dableiben möchte?), um eine Pseudo-Lösung für ein kompliziertes Problem.

Sie ignorieren offensichtlich auch die Tatsache, dass das Schwierige oder das Schwie­rigste bei solchen Dingen – wenn jemand sich schon radikalisiert hat und wenn jemand an einem Krieg oder an einem Terror-Regime teilgenommen hat – ja der Nachweis ist, nämlich dem nachzuweisen, dass er an kriegerischen Handlungen, an terroristischen Taten, an Gräueltaten teilgenommen hat. Dieser Nachweis ist meistens relativ schwer zu erbringen, außer, er hat ein Video von sich aufgenommen, wie er jemanden umbringt, und das auf Facebook geladen. Auch solche Fälle gibt es, das wissen wir. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber es wäre eigentlich sinnvoller, wenn es der Bundesregierung schon gelungen ist, innerhalb von drei Tagen 290 Millionen € aus dem Hut zu zaubern für ein sogenanntes Sicherheitspaket beziehungsweise Polizeiaufrüstungspaket, bei dem unseren Infor-


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