Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 94

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen betreffend Steuerautonomie von Länder und Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 – die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform

Laut Zielsetzung der Bundesregierung soll die Steuerreform zur Entlastung, Vereinfa­chung, zum Bürokratieabbau und zur Konjunkturbelebung beitragen. Damit einher müss­te eine weitreichende Reform des österreichischen Steuersystems gehen. Jedoch las­sen die vorliegenden Entwürfe nicht erkennen, wie die genannten Ziele konkret erreicht werden sollen. Die von Expert_innen schon seit Jahren wiederholt geforderte erhöhte Steuerautonomie von subnationalen Gebietskörperschaften wurde im Rahmen der Re­form nicht angegangen.

„Mit den hier erwähnten Reformbereichen direkt verknüpft sind die Stärkung der Ab­gabenautonomie und eine damit einhergehende Verminderung des Steuerverbunds. Ein zuletzt öfter gehörtes Argument im Rahmen der österreichischen Föderalismusdis­kussion ist die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Gebietskörperschaften einer Ebene. Die Stärkung von Wettbewerbselementen kann nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn nicht nur Aufgaben entsprechend den lokalen und regionalen Präferen­zen gestaltet werden (fiskalische Äquivalenz), sondern damit direkt auch die zur Fi­nanzierung der Aufgaben notwendige Abgabenautonomie verbunden ist.“ (Grundlegen­de Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien; TU / WIFO / KDZ / IHS, 2011)

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung den Start der Finanzausgleichs­verhandlungen mit Mai 2015 datiert hat, ist unverständlich, weshalb der Entwurf der Regierung die genannten Einsparungs- und Neugestaltungspotentiale auf Ausgaben­seite nicht konkretisiert. Die angekündigte Gegenfinanzierung, die unter anderem auf Einsparungen im Bereich Förderungen und Verwaltung beruht, ist nicht weiter ausge­führt. Mit den anstehenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz wäre es möglich, hier eine umfassende und nachhaltige Umgestaltung vorzunehmen. In Ös­terreich hebt der Bund die Steuern ein – und gibt sie teilweise an Länder und Gemein­den weiter. Diese Transfers verursachen zusätzliche Verwaltungskosten und bringen Länder und Gemeinden in eine passive Empfängerrolle. Sie bekommen Geld, ohne für dessen Einhebung verantwortlich zu sein. Das führt zu überhöhten Forderungen an den Bund. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern auf der Ausgabenseite wäre ein Schritt in Richtung erhöhte Steuerautonomie von Ländern so­wie Gemeinden dringend zu erwägen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen soll im Rah­men der Steuerreform sowie der Finanzausgleichsverhandlungen dafür eintreten, die Steuerautonomie der Länder sowie Gemeinden zu erhöhen. Dabei soll es nicht zu Steu­ererhöhungen kommen, sondern die Einkommens- und Lohnsteuersätze auf Bundes­ebene so weit gesenkt werden, dass es den subnationalen Gebietskörperschaften mög­lich ist, durch  nach oben hin beschränkte – Aufschläge auf eben diese Steuern auto­nom Steuern zu erheben.“

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