Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 167

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Zum Ersten handelt es sich ja auch um den Austausch von Daten von kriminalpolizeili­cher Relevanz, und es ist nicht ganz verständlich, warum das Justizministerium und die Staatsanwaltschaften in diesem Übereinkommen beziehungsweise in dessen Vollziehung nicht vorkommen.

Zweitens: Die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Datenübermittlung sind nicht präzise genug und nicht präzise genug in diesem Abkommen gefasst.

Deswegen gibt es – drittens – vonseiten unserer Juristen sehr gut begründete und star­ke Bedenken, dass dem Legalitätsprinzip Genüge getan ist, das heißt, die notwendige Determiniertheit des Gesetzes gegeben ist.

Und wenn man derartige Bedenken hat, und, viertens – das füge ich persönlich hinzu –, den Zustand der Strafverfolgungsbehörden und auch der Polizei in Kiew kennt und weiß, was dort mit Daten passieren kann – schauen Sie sich nur die Spitzen der Staatsan­waltschaft in Kiew an, da kann Ihnen zum Teil wirklich das Grausen kommen; ich habe mir das in Kiew vor etwa einem Jahr angeschaut, und die Situation hat sich eher ver­schlechtert –, dann muss man bei solchen Abkommen, wo es auch um Daten von ös­terreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern geht, ganz besonders präzise vor­gehen und ganz besonders sensibel sein. Das ist in diesem Fall nicht ausreichend ge­währleistet, und deswegen werden wir ausnahmsweise nicht zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.

 


17.05.00

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze: Die Bemühungen um den Ab­schluss eines Polizeikooperationsabkommens mit der Ukraine dauern ja bereits einige Jahre an. Jetzt ist es endlich so weit. Das Ziel des Abkommens ist ja die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ukrainischen Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von zum Beispiel organisierter Kriminalität, des Terrorismus, des Menschenhandels, Drogen- und Waffenhandels oder der Kinder­pornographie, und man könnte noch einige Punkte mehr aufzählen.

Ich glaube, dass es insgesamt sehr positiv ist, dass in der Zukunft zum Zweck der Zu­sammenarbeit, insbesondere durch Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die gegenseitige Unterstützung bei der Personenprüfung, entsprechende Amtshilfeersu­chen gestellt werden können. Und – es ist vom Vorredner der Datenschutz angespro­chen worden – es ist auch entsprechend dafür gesorgt, dass bei personenbezogenen Daten die Datenschutzregelungen den entsprechenden Schutz bieten.

Geschätzte Frau Bundesministerin! Es ist dir und deinem Team herzlich zu danken, dass ein entsprechendes Abkommen ausverhandelt wurde und heute auch zu beschlie­ßen ist. Wir stimmen gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

17.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.

 


17.06.22

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorlie­genden Polizeikooperationsabkommen zwischen Österreich und der Ukraine sprechen wir genau jene Thematik an, die auch Kollege Peter Pilz zu formulieren versucht hat. Sicher sind die rechtlichen und demokratischen Strukturen in der derzeitigen Ukraine


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