Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 177

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und schlanker zu machen. Ab Mai 2015 werden die vorhandenen Daten automatisch für die Auszahlung der Familienbeihilfe genutzt. Ein Antrag wird in der Regel nicht mehr notwendig sein, die Familien werden selbstverständlich informiert und fehlende Daten abgefragt.

Es gilt, die Verwaltung effizienter zu machen. Nach der Einführung dieses neuen Sys­tems wird es rasch zu Einsparungseffekten kommen. Sie können sich sicher sein, wir machen unsere Hausaufgaben.

Österreich wird auch familienfreundlicher werden, denn rund 80 000 Familien werden von dieser Innovation profitieren, weil keine Anträge mehr ausgefüllt werden müssen, weil Unsicherheiten vermieden werden und weil die öffentliche Hand als verlässlicher Partner unserer Familien agiert.

Mit dieser Initiative setzen Familienministerin Sophie Karmasin und Finanzminister Hans Jörg Schelling einen weiteren großen Schritt in Richtung mehr Bürokratieabbau, in Rich­tung mehr Familienfreundlichkeit. – Ein Projekt, das in vielen anderen Bereichen und Themen in unserem Land Beispielwirkung haben wird, ein Projekt, das das Leben ein­facher macht, ein Projekt, das Zuversicht gibt, und ein Projekt, das Zukunft macht. Und dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.43


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Lueger. – Bitte.

 


17.43.12

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte KollegIn­nen des Hohen Hauses! Wir reden heute über das Familienlastenausgleichsgesetz und befassen uns damit, dass wir heute einen Beschluss fassen, dass Familien keinen Ex­traantrag zur Auszahlung der Familienbeihilfe mehr stellen müssen. Das ist im Sinne der Familien, im Sinne der Eltern prinzipiell eine sehr gute Sache, weil die anlässlich der Geburt genug Wege zu erledigen haben.

Die Frage, die sich mir bezüglich der Umsetzung stellt, ist, wenn wir zum organisatori­schen Part kommen, ob das dann wirklich so reibungslos funktionieren wird, wie wir uns das von diesem Gesetz erwarten. Früher ist entweder der Vater oder die Mutter vor dem PC gesessen und hat das Antragsformular zum Bezug der Familienbeihilfe mit allen erforderlichen Daten ausgefüllt. Da war unter anderem auch die Kontonummer dabei. Jetzt soll es so sein, dass die Daten vom Finanzministerium über dieses ZPR, das wir voriges Jahr im Herbst beschlossen haben – das ist dieses Zentrale Personen­standsregister, mit dem die Standesämter jetzt arbeiten –, geholt werden und dann au­tomatisch ausbezahlt wird.

Dass da aber eine kleine Unschärfe vorhanden ist, zeigt sich für mich deswegen, weil in den Erläuterungen dieses Gesetzes steht, dass kein Rechtsanspruch auf diese Aus­zahlung der Familienbeihilfe besteht. Wenn es so selbstverständlich wäre und wenn es ganz so einfach funktionieren würde, dann wäre es doch möglich, auch diesen Rechts­anspruch zu haben.

Meine Befürchtung ist, dass jetzt eine Stelle, angesiedelt entweder im Finanzministe­rium oder irgendwo anders, die Eltern verständigen muss, wenn Daten fehlen. Das heißt, es verzögert sich dann auch die Auszahlung der Familienbeihilfe, mit der die El­tern eigentlich schon fix rechnen. Ich hoffe, dass das alles so nicht zustande kommt, und ich denke, dass die Frau Ministerin dafür Sorge getragen haben wird, dass das auch so funktionieren wird.

Einerseits eine sehr gute, positive, im Sinne der Bevölkerung geschaffene Verwaltungs­vereinfachung, andererseits möchte ich sagen, schauen wir uns in der Praxis an, wie


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