Wir sehen, dass das eine Win-win-Situation für beide Seiten ist. Einerseits sparen Familien im Jahr 280 000 Stunden ein – damit ergibt sich mehr Zeit für die Familie, und das ist in der Tat ein Baustein auf dem Weg hin zu einem familienfreundlichen Österreich (Beifall bei der ÖVP) –, andererseits geht es natürlich auch darum, dass es nicht nur den Familien Zeit, Mühe und Nerven spart, sondern auch dem Staat Verwaltungsaufwand in Form von Kopierkosten, Administrationsaufwand und natürlich Personalaufwand.
Es wird hier in der Tat eine Personengruppe im zweistelligen Bereich eingespart, die in anderen Bereichen viel effizienter und sinnvoller eingesetzt werden kann. Das ist schon eine beachtliche Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung.
Wie funktioniert das ganz konkret? – Für Geburten ab 1. Mai wird die Familienbeihilfe antragslos gewährt und ausbezahlt. Bei Familien, die bereits ein Kind haben, gibt es schon eine Kontonummer, da wird die Familienbeihilfe automatisiert übermittelt. In den Fällen, in denen es noch keine Kontonummer gibt, diese nicht im System hinterlegt ist, wird ein Informationsschreiben an die Familie, in dem Fall an die Mutter, übermittelt. Darin wird die gewünschte Kontonummer eingetragen und dann unmittelbar das Geld überwiesen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Kontonummer jederzeit zu ändern, wenn das der Wunsch ist. Die fehlenden Daten werden jedenfalls über ein Informationsschreiben eingeholt, und dann wird die Familienbeihilfe unmittelbar ausbezahlt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Frau Bundesministerin.
Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Steinbichler, ich darf im Auftrag meines Kollegen August Wöginger noch einmal berichtigen: Er hat bei der Debatte zur Steuerreform einige Beispiele von Einkommensbeziehern, von Arbeitnehmern mit 2 000, 3 000, 4 000 € Einkommen genannt, er hat nicht davon gesprochen, dass das Durchschnittseinkommen 4 000 € beträgt. – Das möchte ich berichtigen. (Abg. Steinbichler: Das hört sich von da oben ganz anders an! – Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber anscheinend dürftest du da nicht genau aufgepasst haben, denn du bist heute so quasi auf dem NEOS-Trip. Bei der ersten Rede hast du einen Baum umarmt und ans Rednerpult getragen, und jetzt sprichst du von „Enkel-fit“. Bei dir steht anscheinend der x-te Parteiwechsel kurz bevor. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Ein landläufiger Spruch in Österreich lautet: „Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare“, und ich glaube, mit diesem Beschluss, den wir heute fassen, können wir genau am Beginn des Lebens, an der Wiege, einen wichtigen Schritt setzen, dass keine Formulare mehr ausgefüllt werden, dass nichts mehr beantragt werden muss und man sich bürokratischen Aufwand erspart. Ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, ein Reformschritt, eine Vereinfachung in der Verwaltung. Wir haben hier im Hohen Haus die Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters beschlossen, das die Grundlage für diese Umsetzung ist. Damit setzen wir für rund 80 000 Familien einen wichtigen Schritt: Sie sparen sich die Beantragung der Familienbeihilfe.
Ich darf nochmals festhalten – Frau Bundesminister Karmasin hat es in ihrem Beitrag auch gesagt, aber es wird immer wieder vergessen –, dass natürlich die Familienbeihilfe bereits einmal erhöht worden ist, in den Jahren 2016 und 2018 nochmals erhöht werden soll und damit auch entsprechend aufgewertet wird. Und nicht zu vergessen ist – das haben wir heute Vormittag ausdrücklich und umfassend diskutiert –, dass na-
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