Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 207

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In Wien ist die Subjektfinanzierung nahezu so gegeben, aber überall sonst herrscht die Objektfinanzierung vor, wie übrigens im Bildungswesen ganz allgemein.

Warum sind wir der Meinung, dass eine Umstellung der Finanzierung hier Sinn ma­chen würde? – Es hätte mehrere Effekte: Das Geld würde dem Kind folgen, und das ist ein ganz wichtiges Prinzip. Die Eltern und somit das Kind bekommen das Geld und dann die Einrichtung, und nicht die Einrichtung unabhängig davon, ob die Kinder diese Einrichtung besuchen. Es würde die Kaufkraft der Eltern und auch die Wahlmöglichkeit der Eltern stärken und so auch – im positiven Sinn – zu einem Wettbewerb beitragen und eine Qualitätssteigerung bewirken.

Dass man qualitätssichernde begleitende Maßnahmen braucht, ist keine Frage; das zeigen auch internationale Beispiele. Aber ich möchte anmerken, dass es einige Insti­tutionen gibt, die dafür plädieren, ein Scheckmodell einzuführen – nicht zuletzt die Ju­lius Raab Stiftung, weshalb die ÖVP das vielleicht unterstützen wird.

Ich habe schon erwähnt, dass die Qualitätssicherung bei solchen Subjektfinanzie­rungen ganz entscheidend ist. Das ist auch etwas, was uns begleitet bei unserem Mo­dell der autonomen, der mündigen Schule. Klarerweise braucht es das. Wir haben schon mehrere Anträge hinsichtlich eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens, bun­deseinheitlichen Bildungsrahmenplans und des Standards zur Qualitätssicherung ein­gebracht, die wir auch nicht ins Plenum gebracht haben. Ich möchte die Anträge heute erneut einbringen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend eine Änderung der Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und ehestmögliche Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für elementarpäda­gogische Einrichtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Be­reich der elementaren Bildung (523 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des B-VG zuzuleiten, die vorsieht, dass dem Bund im Bereich des Hort- und Kinder­gartenwesens die Grundsatzgesetzgebung zukommt. Darüber hinaus ist dem National­rat so rasch wie möglich ein Entwurf für ein Bundesrahmengesetz für die elementare Bildung vorzulegen, bei dessen Erstellung insbesondere der von der Plattform EduCare erarbeitete Vorschlag Berücksichtigung finden soll.“

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Es geht uns darum, dass die Grundsätze in der Elementarbildung – und Kindergärten sind erste Bildungseinrichtungen –, sprich die Qualitätsstandards, die Bildungsstandards, vom Bund festgelegt werden.

Es gibt keine sachliche Begründung, keine sachliche Rechtfertigung, warum Kinder in Kärnten, in Vorarlberg anders behandelt werden sollten als in Wien. Hier geht es um die erste Bildungseinrichtung und hier muss der Bund zuständig sein, und diese Stan­dards müssen gemeinsam von uns entwickelt werden.

 


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