Wichtig wäre auch eine Zertifizierung bei Kinderbetreuungseinrichtungen, das würde die Wahlmöglichkeit für die Eltern ermöglichen.
Dazu haben wir
uns ein deutsches Modell angeschaut, die Kindergarten-Einschätz-Ska-
la (KES-R).
Ich bringe daher noch folgenden zweiten Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und ‑bildungseinrichtungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung (523 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Etablierung eines bundesweiten Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen auf Grundlage des Qualitätssicherungsinstruments KES-R vorsieht.“
*****
Auch das wäre ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu Kindergärten als erste Bildungseinrichtung in Österreich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
19.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen betreffend eine Änderung der Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und ehestmögliche Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für elementarpädagogische Einrichtungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung (523 d.B.)
Dem Umstand, dass an das Hort- und Kindergartenwesen in Folge der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung (Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bundesländern) von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Qualitätsstandards angelegt werden, versucht die Bundespolitik seit Jahren unter Ankündigung eines sogenannten Bundesrahmengesetzes/Qualitätsrahmens beizukommen. Obwohl verschiedene Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft ein solches Instrument zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik begrüßen, konnte dieses Vorhaben bislang nicht umgesetzt werden. Im Ar-
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