Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 208

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Wichtig wäre auch eine Zertifizierung bei Kinderbetreuungseinrichtungen, das würde die Wahlmöglichkeit für die Eltern ermöglichen.

Dazu haben wir uns ein deutsches Modell angeschaut, die Kindergarten-Einschätz-Ska-
la (KES-R).

Ich bringe daher noch folgenden zweiten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und ‑bil­dungs­ein­richtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Be­reich der elementaren Bildung (523 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ei­nen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Etablierung eines bundesweiten Zertifizie­rungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen auf Grundlage des Qualitätssicherungsinstruments KES-R vorsieht.“

*****

Auch das wäre ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu Kindergärten als erste Bildungseinrichtung in Österreich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen betreffend eine Änderung der Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und ehestmögliche Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für elementarpädagogi­sche Einrichtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Be­reich der elementaren Bildung (523 d.B.)

Dem Umstand, dass an das Hort- und Kindergartenwesen in Folge der verfassungs­rechtlichen Kompetenzverteilung (Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bun­desländern) von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Qualitätsstandards ange­legt werden, versucht die Bundespolitik seit Jahren unter Ankündigung eines soge­nannten Bundesrahmengesetzes/Qualitätsrahmens beizukommen. Obwohl verschie­dene Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft ein solches Instrument zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards in der Elementarpäda­gogik begrüßen, konnte dieses Vorhaben bislang nicht umgesetzt werden. Im Ar-


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