Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 210

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und ausstattungsmäßigen Mindestanforderungen, die an elementare Bildungseinrichtun­gen zu stellen sind),

Verpflichtungen für elementare Bildungseinrichtungen in Hinblick auf das

Eingehen von Bildungspartnerschaften (regelmäßige Information und Kooperations­möglichkeiten mit Eltern/Obsorgeberechtigten, Kooperationen mit anderen Bildungsein­richtungen u.a. mit Blick auf einen dem Kindeswohl entsprechenden Übergang zur Grundschule; Zusammenarbeit mit der außerschulischen Kindergruppenarbeit sowie an­deren Freizeit- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Obsorgeberechtigte) sowie die

Festlegung von Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Mittel an Träger

von elementaren Bildungseinrichtungen (Regelung der Vergabe von öffentlichen Mit­teln in Form von Leistungsverträgen; Gleichbehandlung von privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Trägerorganisationen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des B-VG zuzuleiten, die vorsieht, dass dem Bund im Bereich des Hort- und Kindergar­tenwesens die Grundsatzgesetzgebung zukommt. Darüber hinaus ist dem Nationalrat so rasch wie möglich ein Entwurf für ein Bundesrahmengesetz für die elementare Bil­dung vorzulegen, bei dessen Erstellung insbesondere der von der Plattform EduCare erarbeitete Vorschlag Berücksichtigung finden soll."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und ‑bildungs­ein­richtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Be­reich der elementaren Bildung (523 d.B.)

Im Fokus der Ausbauoffensiven im Bereich der elementaren Bildung stand in den ver­gangenen Jahren vor allem der Aspekt der Quantität. Angesichts der Fortschritte, die auf diesem Gebiet bereits erzielt werden konnten, ist es nun allerdings an der Zeit, dem Thema Qualitätsentwicklung größeres Augenmerk zu schenken.

Ein hilfreiches Instrument könnte hier die Umsetzung einer Zertifizierungsleiter bzw. ei­nes Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -Bildungseinrichtungen sein. Die Familienzentren Nordrhein-Westfalen beschreiten diesen Weg seit 2006 sehr er­folgreich: Sie verpflichten sich zur Einhaltung spezifischer fachlicher Qualitätsstan­dards, wobei die Erfüllung eines gewissen Anteils an Standards das Ansuchen um ein Gütezeichen ermöglicht, das wiederum mit einer finanziellen Zusatzunterstützung ein­hergeht. Ist die Zertifizierung nach vier Jahren ausgelaufen, muss ein Re-Zertifizie­rungsverfahren durchgeführt werden, wodurch ein systemimmanenter Lernprozess in­nerhalb der Einrichtungen sichergestellt wird.

 


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