und ausstattungsmäßigen Mindestanforderungen, die an elementare Bildungseinrichtungen zu stellen sind),
Verpflichtungen für elementare Bildungseinrichtungen in Hinblick auf das
Eingehen von Bildungspartnerschaften (regelmäßige Information und Kooperationsmöglichkeiten mit Eltern/Obsorgeberechtigten, Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen u.a. mit Blick auf einen dem Kindeswohl entsprechenden Übergang zur Grundschule; Zusammenarbeit mit der außerschulischen Kindergruppenarbeit sowie anderen Freizeit- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Obsorgeberechtigte) sowie die
Festlegung von Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Mittel an Träger
von elementaren Bildungseinrichtungen (Regelung der Vergabe von öffentlichen Mitteln in Form von Leistungsverträgen; Gleichbehandlung von privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Trägerorganisationen).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des B-VG zuzuleiten, die vorsieht, dass dem Bund im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens die Grundsatzgesetzgebung zukommt. Darüber hinaus ist dem Nationalrat so rasch wie möglich ein Entwurf für ein Bundesrahmengesetz für die elementare Bildung vorzulegen, bei dessen Erstellung insbesondere der von der Plattform EduCare erarbeitete Vorschlag Berücksichtigung finden soll."
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und ‑bildungseinrichtungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung (523 d.B.)
Im Fokus der Ausbauoffensiven im Bereich der elementaren Bildung stand in den vergangenen Jahren vor allem der Aspekt der Quantität. Angesichts der Fortschritte, die auf diesem Gebiet bereits erzielt werden konnten, ist es nun allerdings an der Zeit, dem Thema Qualitätsentwicklung größeres Augenmerk zu schenken.
Ein hilfreiches Instrument könnte hier die Umsetzung einer Zertifizierungsleiter bzw. eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -Bildungseinrichtungen sein. Die Familienzentren Nordrhein-Westfalen beschreiten diesen Weg seit 2006 sehr erfolgreich: Sie verpflichten sich zur Einhaltung spezifischer fachlicher Qualitätsstandards, wobei die Erfüllung eines gewissen Anteils an Standards das Ansuchen um ein Gütezeichen ermöglicht, das wiederum mit einer finanziellen Zusatzunterstützung einhergeht. Ist die Zertifizierung nach vier Jahren ausgelaufen, muss ein Re-Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden, wodurch ein systemimmanenter Lernprozess innerhalb der Einrichtungen sichergestellt wird.
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