Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 211

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Ähnliche Modelle wären auch in Hinblick auf Kinderkrippen, Kindergärten und Tages­elternplätze in Österreich denkbar und sinnvoll. Mit der Kindergarten-Einschätz- Skala (KES-R), stünde auch bereits ein wissenschaftlich fundiertes und pädagogisch aner­kanntes Instrument zur Verfügung, auf dessen Basis ein Zertifizierungsprogramm eta­bliert werden könnte, das Qualität(ssteigerungen) öffentlich wahrnehmbar macht und so auch einen Paradigmenwechsel zur Subjektförderung ermöglichen würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ei­nen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Etablierung eines bundesweiten Zertifizie­rungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen auf Grundlage des Qualitätssicherungsinstruments KES-R vorsieht."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


19.23.30

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Stoßrichtung des vorigen Antrages geht in Richtung der Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung. Dieses Ansinnen wird von Fachleuten – speziell die Kinderbetreuung betreffend – hinterfragt.

Grund dafür ist, dass Gutscheine keine wirkliche Entlastung der Familien von Kinder­betreuungs- und Bildungskosten bringen, da die Elternbeiträge, zum Beispiel in Kin­derbetreuungseinrichtungen, regional unterschiedlich hoch sind. Es ist auch so, dass nicht in allen Regionen flächendeckend ein entsprechendes Kinderbetreuungsangebot vorhanden ist.

Recht schwierig ist bei solchen Scheckmodellen erfahrungsgemäß auch die Komplexi­tät der Verwaltungsverfahren. Ganz abgesehen davon, dass für die Träger, sprich: in vielen Fällen für die Gemeinden, Probleme mit den Gutscheinen auftreten können und dass damit auch die notwendigen Mittel für den laufenden Betrieb nicht bereitgestellt werden können.

Dass der Bedarf nach außerhäuslicher Kinderbetreuung gegeben ist und steigt, ist uns allen klar. Daher wurden von Bund, Ländern und Gemeinden in den Jahren von 2008 bis 2013 insgesamt zusätzliche 185 Millionen € in den Ausbau der Bildungs- und Be­treuungsangebote investiert. Dieser Ausbauprozess wird seit 2014 in der Verantwor­tung unserer Ministerin Sophie Karmasin durch eine verstärkte Kostenbeteiligung des Bundes beschleunigt, und es werden Anreize für eine bundeseinheitliche Verbesse­rung der Qualitätsstandards gesetzt.

Bis zum Jahre 2017 werden für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinder­betreuung 440 Millionen € von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellt. Allein für dieses Jahr stehen 145 Millionen € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können neue Plätze geschaffen, die Betreuungsqualität verbessert und die Öffnungszeiten optimiert werden und auch andere Begleitmaßnahmen finanziert werden.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, dass die von der Regierung und den Körper­schaften gesetzten Maßnahmen den vorliegenden Antrag bei weitem überholt haben, und er ist daher abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25

 


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