Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich eröffne die 65. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Greiner, Lipitsch, Doppler, Zanger, Dr. Nachbaur, Mag. Vavrik und Dr. Zinggl.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 3388/AB und 3389/AB
2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird, erlassen wird (527 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden (528 d.B.)
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 988/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen
Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeseinheitliche Regelungen im Bereich Persönliche Assistenz
Antrag 995/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung einer Schädigung durch Contergan/Thaliomid bereits ab Geburtsjahrgang 1954
Antrag 997/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur De-Institutionalisierung im Behindertenbereich
Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilzeit
Antrag 1013/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozial- und Arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod
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