Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 16

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Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich glaube, wir können nicht davon sprechen, dass wir die Familien in Österreich seit 2014 zu wenig unterstützen und fördern. Wohlgemerkt: Letztes Jahr wurden über die Erhöhung der Familienbeihilfe und über den Ausbau der Kinderbetreuungseinrich­tun­gen rund 1,4 Milliarden € auf diesem Gebiet investiert. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: In die Werbung vor allem!) 1,4 Milliarden € sind schon ein gewaltiger Brocken, und im Rahmen der Steuerreform, die insgesamt 4,6 Milliarden € Entlastung mit sich bringt, sind für Familien explizit 1,8 Milliarden € vorgesehen.

Eine aktuelle Studie des ÖIF, die auf dessen Homepage als Working Paper abrufbar ist, zeigt sehr eindrücklich, dass 28 Prozent der Einkommensbezieher Familien aus­machen und dass 34 Prozent der Entlastung über die Steuerreform auf Familien entfällt. Sie sehen also, Familien werden stärker entlastet als der Durchschnitt. In ge­nauen Zahlen ausgedrückt: Im Durchschnitt wird eine Familie mit Kindern um 1 630 € pro Jahr entlastet, eine Familie ohne Kinder lediglich um 1 125 €; das ergibt eine Differenz von 505 €, die Familien mit Kindern im Durchschnitt mehr an Steuerent­lastung erhalten als Familien ohne Kinder.

Ich glaube, das ist ein großer Erfolg, vor allem angesichts der Tatsache, dass natürlich auch die Finanzierung funktionieren und realistisch sein muss. Ich bin soweit zufrieden, dass wir für die Familien eine Entlastung realisieren konnten, die deutlich höher liegt als jene für den Gesamtbevölkerungsdurchschnitt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Auch wenn Familien mit Kindern entlastet worden sind, bleiben tatsächlich lediglich 220 € mehr übrig. 440 € ist eine Verdop­pelung von 220 €, also bleiben tatsächlich 220 € mehr übrig.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Ihre langjährige Forderung erwähnen, die auch schon von Ihrem Vorgänger, dem jetzigen Vizekanzler Mitterlehner, ange­sprochen worden ist, nämlich die Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs­kosten auf Zehn- bis Vierzehnjährige, wobei Sie auch gesagt haben, dass man ...

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie bitte zur Frage kommen?

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (fortsetzend): Meine Frage dazu: Werden Sie die Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf Zehn- bis Vierzehn­jährige weiter betreiben? Ist das ein Ziel, das Sie erreichen wollen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Noch einmal zur Konkretisierung: Durchschnittlich erhalten Familien 505 € mehr. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, das stimmt ja nicht!) Der Kinderfreibetrag ist ein Element, aber es gibt ja über die Tarifentlastung noch weitere spezifische Elemente für Familien. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja alles nicht, was Sie erzählen!)

Zur Frage der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Das wird sicher eine Forde­rung sein, die wir nicht aufgeben, aber natürlich muss sie in den budgetären Rahmen­bedingungen bleiben und wird nicht unmittelbar angegangen, weil ja jetzt erst einmal die Steuerreform umgesetzt werden muss. Aber langfristig werden wir uns garantiert darum bemühen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen somit zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Schmid. – Bitte.

 


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