Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 34

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gewünscht, dass wir vielleicht eine ähnliche Enquete-Kommission auch hinsichtlich der Würde am Anfang des Lebens zusammenbringen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Würde des Menschen ist einfach nicht wegzudiskutieren, und diese reicht eben vom Beginn des Lebens bis hin zum Ende des Lebens. Ich glaube, das sollte uns allen immer wieder bewusst sein! Diesbezüglich hätten wir mit Sicherheit auch noch großen Bedarf beziehungsweise ein gutes Thema, über welches wir weiter diskutieren können. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch dieses Thema in dieser breiten Form und mit einem ähnlich breiten Expertenkreis diskutieren könnten! Vielleicht bekommen wir dazu noch eine Chance!

Ich denke, das war jetzt ein guter Start, um einmal zu zeigen, dass das Parlament wirklich weit über sämtliche Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten und gemeinsam zu einem Ergebnis kommen kann. Ich denke, das sollte, insbesondere auch von den Ministerien, respektiert werden! (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


10.15.21

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Werte KollegInnen im Hohen Haus! Werte ZuschauerInnen! Auch ich möchte mich ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit unter den KollegInnen im Parlament bedanken. Diese Zusammenarbeit hat letztlich auch zu einer Empfehlungsliste geführt, die wir einstimmig verabschiedet haben.

Ich möchte mich aber ganz besonders auch bei den fast 500 Expertinnen und Experten bedanken, die hier im Hohen Haus ihr Fachwissen und ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt haben und die uns, wie ich glaube, sehr eindrucksvoll vermittelt haben, mit welchem Herzblut sie in diesem Bereich tätig sind.

Ich möchte noch einmal ausführen, was für mich Würde und Menschlichkeit am Ende des Lebens bedeuten: Für mich heißt das Solidarität und Mitgefühl mit den Ster­ben­den, und das bedeutet auch humane Sterbebegleitung. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sterben sichtbar gemacht werden muss und nicht im Verborgenen und in Anonymität geschehen soll. Sterbende und Leidende haben ein Recht darauf, dass ihre Individualität und ihre Persönlichkeit respektiert und wahrgenommen werden und dass auch auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche Rücksicht genommen wird. Es bedeutet aber auch, dass Menschen, die leiden, möglichst schmerzfrei gehalten werden. – All diese Kriterien sind nur in einer guten Hospiz- und Palliativversorgung zu erfüllen, und im Hinblick darauf brauchen wir eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung, wenn es darum geht, Würde und Menschlichkeit am Ende des Lebens zu sichern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Seit 2005 gibt es die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur österreichweiten flächendenkenden und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmten Palliativ- und Hospizversorgung. Diese Versorgung ist aber erst zu etwa 50 Prozent gesichert, und es ist meines Erachtens ein wirklich unhaltbarer Zustand für Österreich, dass viele Hospizeinrichtungen sich nach wie vor beinahe zur Hälfte durch Spenden finanzieren.

Die Empfehlungen der Enquete-Kommission sehen nun eine Umsetzung bis 2020 vor. Es soll eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung geben, und für die Jahre 2016 und 2017 sollen 18 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Es soll ein Palliativ- und Hospizforum aufgebaut werden, und es soll einen Hospiz- und Palliativ-


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