Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 90

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Wenn ich weiß, dass hier dieselben Voraussetzungen gelten wie nach dem UG für die öffentlichen Universitäten, dann, glaube ich, ist das schon ein ganz wichtiger Beitrag, dass wir an den Privatunis die Qualität entsprechend steigern können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, für die Zukunft dieser wissenschaftlichen Arbeiten und auch der Qualität der Privatunis. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


13.26.55

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Studierende! Manche Themenbereiche, die wir im Nationalrat oder auch im Wissenschaftsbereich diskutieren, wirken sehr realitätsfern und sind irgendwie weit weg. Das ist auch heute nicht so, auch wenn es sehr technisch wirkt, denn sowohl die Novellen zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz als auch zum Studienförderungs­gesetz setzen einfach an Lebensrealitäten von Studierenden an.

Zum einen, auch schon gehört heute, ermöglichen wir damit, dass Ombudsstellen für Studierende, wenn etwas auffällig ist – natürlich ausschließlich in Kooperation mit den Studi-Vertreterinnen und -vertretern und natürlich nur im Einvernehmen und mit Zustimmung der Studis –, von sich aus tätig werden. Probleme, die auffallen, dürfen nur dann dokumentiert werden, wenn Studierende dem zustimmen.

Zur Novelle des Studienförderungsgesetzes: Dabei ist zentral, dass es zu einer Gleich­stellung zwischen inländischen und EWR-Studierenden kommt, vor allem in Hinblick darauf, was zumutbar ist, was die Antragsformalitäten anbelangt. Das bedeutet, was ist wirklich für Studis hier machbar?

Aufbauend auf den beiden Punkten möchte ich an sich die soziale Situation von Stu­dierenden beleuchten. Einerseits ist in der Vergangenheit einiges Positive gelungen und wir haben betreffend die Studienbeihilfe einiges auf die Beine gestellt, andererseits wissen wir aber alle, es braucht eine wirkliche Reform der Studienförderung. Und darauf können Studierende nicht ewig warten.

Sowohl der Bericht der Ombudsstelle – den haben wir im Ausschuss diskutiert – als auch der Uni-Bericht, den wir auch diskutiert haben, werfen Nachfragen bei der Studien­beihilfe auf, und damit auch bei der sozialen Absicherung.

Wie geht es der Mehrzahl der Studierenden? – Es sind einige nicht von Stu­dien­beiträgen befreit. Sie können von der Studienbeihilfe in der jetzigen Höhe auch nicht wirklich leben und sind aufgefordert, sich ab einem gewissen Alter selbst zu versichern; und das kostet ganz einfach. Deshalb ist es aus meiner Sicht ganz wichtig, heute folgende Punkte zu bringen, die von StudierendenvertreterInnen, im Konkreten vom VSStÖ, kommen, also von Leuten, die wirklich wissen, wie es um die soziale Ab­sicherung von Studierenden steht.

Wir brauchen ganz klar eine höhere Studienbeihilfe. Wir brauchen die Ausweitung des Beihilfenbezugs auf Toleranzsemester und die Abschaffung der Altersgrenzen beim Beihilfenbezug. Auf keinen Fall brauchen wir weitere Zugangsbeschränkungen oder gar Studienbeiträge, die Studierende blockieren. (Beifall des Abg. Kucher.  Zwischen­ruf des Abg. Neubauer.)

Das haben sich nämlich weder die Studentinnen und Studenten verdient, noch können wir uns das als Land Österreich leisten, hier weitere Schranken und Bremsen einzu­ziehen. Deshalb: Heute setzen wir gute Schritte, aber wir brauchen wirkliche Refor-


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