men, um Studierende auch zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Ja, dann macht sie doch!)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit den Änderungen im Privatuniversitätengesetz, dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und dem Studienförderungsgesetz werden wesentliche Elemente auch gerade für die Studierenden geändert.
Ich denke da an die Angleichung der Privatuniversitäten an die öffentlichen Universitäten. Gerade in diesem Bereich, wo Diplom- beziehungsweise Masterarbeiten nun veröffentlicht werden müssen, wird damit ein leichter Zugang zu diesen Arbeiten ermöglicht. Dies ist auf Intention der SPÖ gelungen, und ich freue mich, dass heute mit diesem Gesetz beschlossen wird, dass durch die Veröffentlichung diese Masterarbeiten und Dissertationen nun für eine breite Personengruppe zugänglich werden.
Beim Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz wurde schon angeführt, dass die Ombudsstelle nun von sich aus tätig werden kann. Ich bin überzeugt, dass damit für die Studierenden während des Studiums gewissen Problemen bereits im Vorfeld entgegengewirkt werden kann. Damit kann das Wirken dieser Ombudsstelle verstärkt werden, und damit können die Probleme der Studierenden besser wahrgenommen werden, und damit ist auch die Position dieser Ombudsstelle gestärkt.
Über das Studienförderungsgesetz wurde schon ausführlich berichtet. Ich möchte vielleicht noch hinzufügen, dass es damit auch gelingen kann, dass man Doppelförderungen bei den Studien nun Einhalt gebieten kann.
Für mich, geschätzte Damen und Herren, bringen diese Änderungen eine Vereinfachung, mehr Transparenz sowie mehr Rechtswahrung für die Studierenden mit sich. Mit diesen Änderungen unterstreichen wir nicht nur den Stellenwert des Studiums, sondern wir unterstützen und helfen auch den Studierenden. (Beifall bei der SPÖ.)
13.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.
13.32
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zu den Punkten 3, 4 und 5 der Tagesordnung ist mir, glaube ich, nichts mehr geblieben. Es fielen sehr viele positive Äußerungen über die Gesetze.
Was ich sehr bemerkenswert finde – es wurde angesprochen –, ist, dass bei drei Gesetzen fast miteinander Lösungen gefunden wurden, in dem entsprechenden Gesetzestext sehr positive Veränderungen niederzuschreiben.
Besonders möchte ich noch auf die Veröffentlichungspflicht im Privatuniversitätengesetz hinweisen, welche die Privatuniversitäten bei der Veröffentlichung von Dissertationen, Diplomarbeiten und Masterarbeiten den Universitäten gleichsetzt. Wir haben in Österreich – das ist vielleicht noch nicht erwähnt worden – zwölf Privatuniversitäten. Insgesamt waren es im letzten Studienjahr 2013/2014 über 8 000 Studierende, und der Ausländeranteil von den über 8 000 Studierenden sind 3 140.
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