Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

heute schon relativ schwierig, das wird auch in Gesprächen mit den Rauch­fang­kehrerbetrieben bestätigt, und so werden die Rauchfangkehrer noch zusätzliche Kon­kur­renz bekommen. Hier muss man verdammt aufpassen.

Die Freiheitliche Partei steht zu den österreichischen Qualitätsrauchfangkehrern und auch zu den österreichischen Firmen. Dass alles im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union frei umgesetzt werden soll, betrachten wir als sehr kritisch. Dazu sagen wir von der FPÖ: Unser Geld für unsere Leute. Wir für unsere Wirtschaft. Das ist eine ganz wichtige Sache.

Das sieht zum Beispiel auch die Arbeiterkammer Österreich so – mit Blickrichtung auf die Sozialdemokratie –, was die Endverbraucher von Rauchfangkehrerleistungen betrifft: „Zu befürchten ist, dass für EndverbraucherInnen der Unterschied in den Be­zeichnungen (‚Rauchfangkehrer‘/‚öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer‘) nicht aus­reichend wahrgenommen kann.“

Ich habe den Punkt „sonstige Tätigkeiten“ bereits erwähnt: Was bedeutet das? – Wie auch immer, ich habe es bereits angesprochen, dass das schwammig formuliert ist.

Weiters soll die Gewerbeordnung dahin gehend verändert werden, dass die Schweizer Gewerbetreibenden mit den Gewerbetreibenden der Europäischen Union gleichgesetzt werden. Das ist aus unserer Sicht durchaus legitim. Mit der Schweiz verbindet uns ja auch historisch gesehen vieles: Wir sprechen die gleiche Sprache, wir haben durchaus einen sehr ähnlichen Kulturhintergrund.

Aber das – das sagen wir auch dazu – soll auf Gegenseitigkeit beruhen. Das heißt, wenn wir unsere Märkte für die Schweizer weiter öffnen, wenn sie gleichgestellt werden sollen sinnvollerweise mit Gewerbetreibenden der Europäischen Union, dann sollte dies auch auf der Gegenseite geschehen. – Das sind die wichtigsten Punkte bei dieser Änderung der Gewerbeordnung.

Die FPÖ wird nicht zustimmen, weil wir eben der Meinung sind, dass man auf eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes warten sollte. Wie gesagt: Aufgrund so schwammiger Formulierungen wie „sonstige Tätigkeiten“ ein Gewerbe ausüben zu dürfen ist unserer Meinung nach unzureichend. (Beifall bei der FPÖ.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte.

 


13.44.59

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Leider ist der selbsternannte Schutzpatron der Land- und Forstwirtschaft jetzt nicht mehr im Saal. – Bitte richten Sie dem Kollegen Steinbichler aus, dass er uns nach diesem Auftritt in Zukunft nicht mehr mit den „Wedl-Prospekten“ wegen Verkaufs von ausländischem Rindfleisch nerven möge. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorliegende Änderung der Gewerbeordnung wurde seit Ende 2012 bereits intensiv mit den Rauchfangkehrern und der Wirtschaftskammer Österreich verhandelt und akkordiert.

Kernpunkt dieser Novelle ist einerseits eine größere Wettbewerbsfreiheit unter Beibehaltung des Schutzniveaus, denn Unfälle mit Gasthermen, Kachelöfen und so weiter gehen oft tödlich aus. Daher gibt es die Unterscheidung zwischen sicher­heitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag, das heißt die Übertragung von Aufgaben der Feuerpolizei und der Baupolizei – auch hier ist eine Kennzeichnung vorgesehen, Herr Kollege Höbart –, und den sonstigen Rauchfangkehrertätigkeiten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite