Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 96

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Weiters enthält die Novelle auch eine Änderung des Direktvertriebs kosmetischer Artikel. Diese stehen unter strenger inhaltlicher Reglementierung nach Europarecht, womit die Aufrechterhaltung des Verbots nicht mehr sinnvoll ist.

Sie haben die Entrümpelung der Gewerbeordnung angesprochen. Ja, dafür bin ich auch! Aber es soll qualitätsvoll und mit Unternehmerqualifikation geschehen. Offen­sichtlich kann man die Forderungen der FPÖ nach mehr Bildung und Qualifikation für alle nicht mehr ernst nehmen, denn gerade bei den Qualifikationen für Unternehmer sind sie dagegen.

Herr Themessl führt immer das berühmte Nagel- und Pedikürstudio an. Das ist wahr­scheinlich das ungeeignetste Beispiel, denn bei dieser Änderung geht es wirklich um die Sicherheit der Menschen.

Die ÖVP ist bei der Reform der Gewerbeordnung auf dem richtigen Weg. Der Herr Vizekanzler hat ja bereits angekündigt, dass gewerberechtliche Genehmigungsver­fahren für Betriebsanlagen für Kleinst- und Kleinbetriebe entfallen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für diese Gruppe – es sind immerhin 90 000 und 15 Millio­nen € –, und das kann man sehr wohl als eine spürbare Entlastung bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.

 


13.47.32

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Bürokraten! – Ich bin gespannt, wer sich davon angesprochen fühlt. – Die aktuelle Änderung bei den Rauch­fang­kehrern ist eine absolute Mini-Mini-Mini-Änderung, welche nicht so weit geht, wie wir uns das wünschen.

Wenn Sie sich die Gewerbeordnung zur Hand nehmen und nachschauen, was dort alles genau im Detail geregelt ist, in der „Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe“ (der Redner hält ein Schriftstück mit dem Deckblatt „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ in die Höhe), dann bekommen Sie einen Lachkrampf. Darin wird alles bis ins kleinste Detail geregelt, und für alle Bereiche gibt es eigene Gewerbescheine, zum Teil kann man sich nur noch an den Kopf greifen. Man könnte viele Dinge, bei denen es eben nicht um Leib und Leben, nicht um Gefährdungs- und Sicherheitsaspekte geht, zusammenfassen und nicht unterschiedliche Gewerbeberechtigungen verlangen.

Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele: Es gibt einen Gewerbeschein für die „Erzeugung von Abzeichennadeln, Hutnadeln, Kappennadeln, Krawattennadeln und Jacken­nadeln“, es gibt auch einen eigenen Gewerbeschein für die „Erzeugung von Kunst­wimpern“. Muss die Erzeugung von Kunstwimpern genau geregelt sein? – Ich hinterfrage das. Oder die „Erzeugung von Lampenschirmen“. Warum muss das ein eigener Gewerbeschein sein? – Könnte man da nicht vieles, was zusammenhängt, irgendwie zusammenbringen? (Abg. Fekter: Die Kunstwimpern und Lampenschirme zusammen!?) – Die ÖVP-Bürokratie versucht das dann noch zu rechtfertigen, wie wir gerade von Frau Fekter hören. Ich finde das eher beschämend. (Beifall bei den Grünen.)

„Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/ Doppelrohrblättern (ton­erzeu­gende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung.“ Wem wollen Sie das erklären? Wo besteht da irgendeine Gefährdung? Wo besteht da irgendein genauer Regulierungsbedarf in der Gewerbeordnung, wenn es um so etwas geht? – Also ich


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