Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 157

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„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufge­fordert, die Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei aufzulösen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darabos. – Bitte.

 


16.17.09

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! An und für sich ist das ein sehr sensibles Thema und grundsätzlich auch ein wichtiges Thema, das wir heute zu besprechen haben, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, so, wie diese Dringliche aufgesetzt ist, tun Sie dieser Sache nichts Gutes.

Ich bin weder der Generalstaatsanwalt oder der Anwalt der Frau Innenminister noch ihr Verteidiger, aber dass man davon spricht, und das hat meine Vorrednerin gemacht, sozusagen reflexartig alles abzuwehren, das stimmt in dieser Form nicht. Man darf über geheime Ausschüsse nichts sagen (Abg. Prinz: Der Pilz schon!), aber ich habe beim letzten Mal erlebt, dass die Frau Innenminister sehr offen über alle Probleme, die es gibt, gesprochen hat. Ehrlich gesagt, diese Generalverurteilung, die kann ich so nicht unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Hagen. – Zwischenruf der Abg. Moser.)

Warum ich glaube, dass Sie mit dieser Dringlichen dem Thema nichts Gutes tun, kann ich anhand von Fakten aufzeigen. Herr Abgeordneter Pilz, Sie sagen zwar, dass es nicht Ihre Intention ist, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, gleichzeitig sagen Sie aber, dass vermeintliche Misshandlungsfälle durch Exekutivbeamte von der Polizei unter den Tisch gekehrt und gedeckt werden und dass in der Polizei ein Korpsgeist herrscht, dem sich niemand entziehen kann.

Man sollte sich aber Ihren Antrag einmal genauer anschauen.

Sie sagen am Beginn: „Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Beamten und Beamtinnen ihren Dienst ebenso gewissenhaft wie gesetzeskonform versehen.“ So weit, so gut. Dann geht es aber so weiter, dass Sie dazusagen:

„Auffällig ist, dass häufig in diesen Protokollen die Schilderungen der PolizistInnen ergänzt werden durch komplexe juristische Begründungen für das Vorgehen. Es gibt also offenbar polizeiinterne Unterstützung von qualifizierter Stelle, Sachverhalte so darzustellen, dass eine spätere Strafverfolgung wegen unangemessenen Verhaltens unwahrscheinlich wird. Sobald der Sachverhalt in dieser Form verschriftlicht ist, besteht eine Hemmschwelle für KollegInnen, dieser Darstellung zu widersprechen. Das wird verstärkt durch einen in der Polizei weit verbreiteten, falsch verstandenen Korpsgeist. Die Polizeispitze fördert diesen Korpsgeist durch ihre unkritischen öffentlichen Stellungnahmen und das dienstrechtliche Verhalten.“

Darf ich Sie fragen: Das ist kein Generalverdacht?! – Das ist ein absoluter General­verdacht, der die Polizei hier trifft, und den muss man aufs Schärfste zurückweisen! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Für mich ist klar, und das ist das Sensible an dieser Geschichte, deswegen halte ich die Diskussion ja für richtig, aber eben vom falschen Ansatzpunkt ausgehend: 

Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten muss sofort zur Anzeige gebracht werden, und das geschieht auch. Es gibt ja Untersuchungen, und das gilt für alle Seiten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte immer gelten, dass es da keine Ausnahmen und keine Willkür gibt.

 


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